Heilerziehungspfleger/-in
Für die Fachschule für Sozialwesen liegt für alle Ausbildungsgänge eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die Jobcenter gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben.
Im Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspfleger/-innen dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspfleger/-innen, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber/-innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit Abschlusszertifikat nachweisen. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft – also auch für deutsche Staatsbürger/-innen, die ihren letzten Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Für alle Bewerber/-innen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
1. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).
2. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis.
3. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit*
4. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und das mindestens dreijährige Führen* eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind.
5. Möglichkeit
Die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit (in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung).
* Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.
Achtung: Es ist keine Zulassung mit Hauptschulabschluss möglich!
Dauer und Abschluss
Die Ausbildung dauert in Teilzeit drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Projektpräsentation mit Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)" zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife
Der Abschluss an der Fachschule ist gemäß Fachschulverordnung der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit mit der Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz ist, dass die Gesamtqualifikation und somit das Abschlusszeugnis erlangt wurden.
Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur Stiftung kreuznacher diakonie.
Bewerbung
Bewerbungsbeginn: Ab dem 01. November für das darauffolgende Schuljahr mit Ausbildungsbeginn im Sommer.
Bewerbungsende:15. Februar für das darauffolgende Schuljahr mit Ausbildungsbeginn im Sommer.
Warteliste: Bis zum 31. Juli werden weitere Bewerbungen angenommen, aber auf der Warteliste geführt.
Nachreichen von Nachweisen: Bis 31. Juli können Nachweise noch nachgereicht werden. Sollten bis zum 31.07. die Unterlagen nicht vollständig sein, wird eine bereits vorbehaltlich erteilte Schulplatzzusage hinfällig. Der Schulplatz wird im Nachrückverfahren an andere Bewerber/-innen vergeben.
Für die Heilerziehungspflege-Ausbildung muss zunächst eine Zusage für einen dreijähriges fachpraktisches Ausbildungsverhältnis mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe vorgelegt werden. Im Anschluss wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Ein Vertragsmuster erhalten Sie von unserer Schule (siehe unten).
Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern. Achten Sie dabei insbesondere auf die Angabe Ihrer gut lesbaren E-Mail-Adresse, da der weitere Kontakt per E-Mail erfolgt. Unterschreiben Sie das Dokument und stellen Sie alle erforderlichen Belege zusammen.
Senden Sie anschließend alle Bewerbungsunterlagen bitte an
Private berufsbildende Schule
der Stiftung kreuznacher diakonie
Staatlich anerkannte Ersatzschule
Fachrichtung Heilerziehungspflege
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach
oder alternativ per E-Mail an:
Achtung: Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollte bei Ihnen keine Eingangsbestätigung eingehen, kam Ihre Sendung bei uns nicht an und Ihre Bewerbung findet keine Berücksichtigung.
Weitere Hinweise:
Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien, und verwenden Sie keine Hefter, Ordner oder Hüllen. Im Falle einer Absage werden keine Unterlagen zurückgeschickt.
Downloads
Links
- Schulgesetz
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
- Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
- Rahmenplan Heilerziehungspflege zur Durchführung der fachpraktischen Ausbildung in der Praxisstelle
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz