Welche Ausbildungen werden in den Fachschulen angeboten?
Insgesamt stehen in der Fachschule 300 Plätze in folgenden Bereichen zur Verfügung in der Fachschule "Sozialwesen" mit den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik (Erzieher/-in VZ/TZ - Vollzeit und berufsbegleitend).
Nähere Informationen finden sich in den Beschreibungen der einzelnen Ausbildungen.
Muss ich evangelisch sein, um in der Fachschule meine Ausbildung zu machen?
Wir sind offen für Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Konfession. Diejenigen, die keiner christlichen Konfession angehören, können zwischen dem evangelischen und katholischen Unterricht auswählen. Wir wünschen uns eine Offenheit für ethische und religiöse Themen des Unterrichts sowie eine Bereitschaft und Interesse sich hiermit persönlich auseinander zu setzen.
Muss ich Schulgeld zahlen?
Nein, die Ausbildung in der Fachschule ist kostenfrei.
Welcher Schulabschluss ist für die Zulassung zu den Ausbildungen erforderlich?
In den meisten Ausbildungen ist die "Mittlere Reife" - der qualifizierende Sekundarabschluss I - notwendig. Zum Teil bestehen Ausnahmeregelungen oder es müssen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein - siehe hierzu auch die Beschreibung der einzelnen Ausbildungen.
Mein Notendurchschnitt ist nicht so gut. Ist eine Bewerbung trotzdem sinnvoll?
Für die Auswahl der Schüler und Schülerinnen ist der Notendurchschnitt neben anderen Kriterien z. B. bereits absolvierte Praktika im sozialen Bereich und sonstige berufspraktische Vorerfahrung mit maßgeblich.
Also im Zweifel bewerben.
Wie viele Schulplätze werden pro Schuljahr pro Fachrichtung an den Fachschulen kreuznacher diakonie vergeben?
Fachschule für Sozialwesen
- Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeit, inkl. internen Bewerbungen): 25 Schulplätze
- Fachrichtung Sozialpädagogik (berufsbegleitend): 75 Schulplätze
- Fachrichtung Heilerziehungspflege (inkl. internen Bewerbungen): 25 Schulplätze
Worin unterscheiden sich die Fachschulen der kreuznacher diakonie von anderen Fachschulen?
Unsere Fachschule ist eine private staatlich anerkannte berufsbildende Schule - in der Trägerschaft der Stiftung kreuznacher diakonie. Die einzelnen Ausbildungen enden jeweils mit den gleichen staatlichen Abschlüssen wie an öffentlichen Schulen.
An unseren Fachschulen arbeiten überwiegend Lehrkräfte mit umfangreichen Erfahrungen in verschiedenen Praxisfeldern. Neben den allgemein verbindlichen Inhalten werden in den einzelnen Ausbildungen auch sonderpädagogische Inhalte vermittelt. Durch die Nähe zu Einrichtungen der kreuznacher diakonie finden Exkursionen und Hospitationen statt. Gleichzeitig sind dort tätige Mitarbeiter als "Experten" im Unterricht engagiert. Wir legen großen Wert auf diesen Schwerpunkt, zumal in allen Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten und bei Freizeitangeboten) vermehrt Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Beeinträchtigungen die jeweiligen Angebote wahrnehmen. Dies ist also eine gute Vorbereitung auf eine integrative Betreuung.
Gibt es sonstige Schwerpunkte?
Weitere Schwerpunkte sind künstlerische und erlebnispädagogische Anteile in den einzelnen Ausbildungen, wo die Schülerinnen und Schüler ihre Kreativität entfalten und eigene Zugänge zu pädagogischen Inhalten und Aktionen entwickeln können.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, nach Abschluss der Ausbildung einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten?
In sämtlichen Bereichen gibt es bereits eine starke Nachfrage nach Absolventen der Fachschule. Dies wird sich zukünftig verstärken, so dass davon auszugehen ist, dass jede/-r einen Arbeitsplatz erhalten wird.
Kann ich mich nach der Ausbildung weiter qualifizieren?
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann z. B. ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen werden. Auch stehen die Fortbildungsangebote der Akademie kreuznacher diakonie offen für die eigene berufliche Entwicklung.
Bietet die Fachschule Wohnplätze an?
Die Fachschule bietet leider keine Wohnplätze an.
Bietet die Fachschule Park- und Verpflegungsmöglichkeiten an?
Schüler/-innen der Fachschulen kreuznacher diakonie haben die Möglichkeit, die Personal-Cafeteria sowie das Parkhaus der kreuznacher diakonie (zum Mitarbeitertarif) zu nutzen.
Wo kann ich mich noch über soziale Berufe informieren?
Zahlreiche Informationen zur Berufsorientierung, inkl. Einstiegs- und Berufstest sowie Berufsvideos , bietet die Internetseite Soziale-Berufe.com, die im Rahmen des Projektes "Soziale Berufe kann nicht jeder" entstanden ist. Projektträger ist die Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband.
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung hinzufügen?
Das ist davon abhängig, für welche Fachrichtung und mit welchem schulischen und/oder beruflichen Abschluss Sie sich bei uns bewerben. Nähere Informationen finden Sie hierzu in den Informationsblättern, die Ihnen als Download bei den einzelnen Fachrichtungen zur Verfügung stehen. Zeugnisse sind grundsätzlich in beglaubigter Form einzureichen. Bitte achten Sie darauf, uns keine Originale zu schicken.
Ist es sinnvoll, meine Bewerbung möglichst früh zu schicken?
Die Schulplatzvergabe ist unabhängig vom Eingang Ihrer Bewerbung. Wir sammeln alle Bewerbungen, erfassen und prüfen diese auf Vollständigkeit und auf Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen. Erst nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen durch die Schulleitung und die Fachlehrer/-innen gesichtet, dann erfolgt das Auswahlverfahren.
Bis wann muss ich mich beworben haben?
Die Bewerbungsfrist endet bei allen Bildungsgängen am 15. Februar des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen werden soll. Später eingehende Bewerbungen können wir nicht mehr berücksichtigen.
Wie reiche ich meine Bewerbung ein?
Senden Sie uns Ihre Bewerbung bitte per Post an die jeweils angegebene Adresse. Verzichten Sie auf Schnellhefter, Prospekthüllen oder eine Bewerbungsmappe. Diese werden von uns nicht zurückgeschickt. Es ist ausreichend, wenn Sie Ihre Unterlagen mit einer Büroklammer zusammenheften. Passbilder auf der Rückseite bitte unbedingt mit Ihrem Namen versehen.
Gibt es von der Fachschule bestimmte Formulare, die ich mit meiner Bewerbung einreichen muss?
Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag, der Ihnen bei den jeweiligen Ausbildungsgängen zum Download angeboten wird und Ihren Zugangsvoraussetzungen entspricht. Dieses Formular können Sie online ausfüllen. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern und drucken danach das Formular aus. Unterschreiben Sie bitte das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular und fügen danach alle erforderlichen Belege bei. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag aufgeführt.
Natürlich können Sie das Antragsformular auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Was passiert, wenn ich meine Bewerbung abgeschickt habe?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese auf Vollständigkeit und Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen überprüft. Sie erhalten von uns auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung per Post. Fehlende Unterlagen fordern wir nach. Sollte es Unstimmigkeiten bei den Zugangsvoraussetzungen oder der Zuordnung zu den einzelnen Fachrichtungen geben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, schriftlich oder telefonisch. Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen derzeit nicht, erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen wieder zurück.
Gibt es eine Rangliste? Was wird berücksichtigt?
Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Vollzeit und berufsbegleitend wird jeweils eine Rangliste geführt. Bei der Erstellung dieser Rangliste werden neben den Zeugnisnoten auch das soziale Engagement, regionale Zugehörigkeit, Zweitbewerbung, eventuelle Härtefälle und eventuelle berufliche Vorerfahrung berücksichtigt.
Werden Vorstellungsgespräche geführt?
Nein.
Wie lange dauert es, bis über die endgültige Vergabe der Schulplätze entschieden ist?
Wir sind bemüht Sie, zeitnah nach Eingang Ihrer Unterlagen über die Schulplatzvergabe zu informieren.
Ich habe einen im Ausland erworbenen Schulabschluss. Kann ich mich damit an Ihrer Schule bewerben?
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können wir ohne Anerkennung durch die ADD nicht akzeptieren. Diese müssen grundsätzlich über eine Gleichstellung mit den deutschen Schulabschlüssen anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag ist an die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes zu richten, in dem man wohnt.
Für Rheinland-Pfalz ist diese Stelle die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD
Referat 32
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon: 0651 9494-344 oder -373
Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse müssen ebenfalls in Deutschland anerkannt werden. Hier gibt es verschiedene Anlaufstellen (siehe unten).
Anerkennung Berufsabschlüsse in Deutschland
Ich möchte während meines Berufspraktikums von Ihrer Schule betreut werden. Kann ich mich hierzu an Ihrer Schule bewerben?
Eine Bewerbung für die Betreuung im Berufspraktikum nehmen wir grundsätzlich entgegen. Ob jedoch eine Betreuung für externe Schüler/-innen übernommen werden kann, entscheidet sich erst kurz vor Schuljahresende, weil erst dann die genaue Anzahl unserer eigenen Berufspraktikanten/-innen feststeht und eine eindeutige Zuordnung von Schülerstunden und Lehrerstunden vorgenommen werden kann. Bewerber/-innen erhalten kurz vor Schuljahresende Nachricht von uns. Wir empfehlen Ihnen, sich auch an anderen Fachschulen für die Betreuung im Berufspraktikum zu bewerben.
Wenn ich mich für die Fachrichtung Heilerziehungspflege bewerbe, muss ich mich dann auch selbst um einen Ausbildungsplatz kümmern?
Zu den Aufnahmevoraussetzungen der oben genannten Fachrichtungen gehört die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe.
Hier genügt es, wenn mit der Bewerbung z. B. ein Nachweis eingereicht wird, dass der/dem Bewerber/-in ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird, sofern ein Schulplatz vergeben wird.
Erst nach schriftlicher Zusage des Schulplatzes muss der Ausbildungsvertrag (meist in 3-facher Ausfertigung) der Fachschule vorgelegt werden.
Bin ich an Einrichtungen der kreuznacher diakonie gebunden, wenn ich mich für eine schulische Ausbildung an Ihrer Fachschule entscheide?
Optimalerweise liegt die Praxisstelle genauso wie die Fachschule unter dem Dach der Stiftung kreuznacher diakonie. Grundsätzlich ist die Wahl Ihrer Ausbildungsstätte frei. Diese sollte in einem Umkreis von 50 km zur Fachschule liegen.
Wie ist die Unterrichtszeit verteilt?
Der Unterricht in der Fachschule findet in den Bildungsgängen Sozialpädagogik (berufsbegleitend) und Heilerziehungspflege an zwei Wochentagen ganztags statt. Altenpflegehelfer/-innen haben an drei Tagen ganztags Unterricht.
Welcher Beschäftigungsumfang ist sinnvoll?
Mindestens 50% des in der jeweiligen Einrichtung üblichen regulären Beschäftigungsumfangs müssen gegeben sein. Ein höherer Beschäftigungsumfang ist auch möglich, wir raten aber davon ab, weil die Belastungen dann schnell zu hoch werden.
Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden?
Die Arbeitszeit in der Einrichtung kann über alle restlichen Tage verteilt werden, je nachdem, welche betrieblichen Erfordernisse in der Einrichtung bestehen.
Welcher Art soll das Beschäftigungsverhältnis sein?
Nach den uns zurzeit vorliegenden Informationen muss es sich um ein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis handeln - also kein Ausbildungsvertrag und kein Praktikantenvertrag.
Die/der beschäftigte Mitarbeiter/-in kann auf offene Planstellen eingesetzt werden, soweit er/sie zeitlich parallel der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/-in nachkommt.
Welche Vergütung/Bezahlung soll für das Beschäftigungsverhältnis erfolgen?
Letztlich liegt das in der Entscheidung des Arbeitgebers. Seitens der Schule können wir dazu keine klaren Aussagen machen. Unsere unverbindlichen Einschätzung nach könnte eine Eingruppierung auf der untersten Ebene der Fachkräfte erfolgen.
Müssen im Beschäftigungsverhältnis in der Einrichtung schulische Aufgaben umgesetzt werden?
Ja, dies muss in einem überschaubaren Maße geschehen (z. B. Projektarbeit), da es sich dabei u. a. um eine Prüfungsleistung für den Berufsabschluss handelt.
Welche Einrichtungen kommen für ein Beschäftigungsverhältnis in Frage?
Bevorzugt sollte ein Beschäftigungsverhältnis mit einer sozialpädagogischen Einrichtung angestrebt werden. Hierunter fallen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesstätten oder auch Ganztagsschulen. Sollten Sie eine Beschäftigung in einer sonderpädagogischen Einrichtung haben, sollten Sie abklären, dass Sie hauptsächlich mit pädagogischen Aufgaben betraut werden. Sollte der Schwerpunkt auf pflegerischen Tätigkeiten liegen, könnten damit die Anforderungen der Erzieher/-innen-Ausbildung nicht erfüllt werden.