Heilerziehungspfleger/-in
Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik liegt seit Oktober 2022 für alle Ausbildungsgänge eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die ARGE gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben.
Im Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspfleger/-innen dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspfleger/-innen, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.
Zugangsvoraussetzungen
1. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).
2. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis.
3. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit*
4. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und das mindestens dreijährige Führen* eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind.
5. Möglichkeit
Die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit (in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung).
* Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.
Bewerber/-innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Dauer und Abschluss
Die Ausbildung dauert in Teilzeit drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Projektpräsentation mit Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)" zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife
Der Abschluss an der Fachschule ist gemäß Fachschulverordnung der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit mit der Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz ist, dass die Gesamtqualifikation und somit das Abschlusszeugnis erlangt wurden.
Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur Stiftung kreuznacher diakonie.
Bewerbung
Bewerbungsbeginn: ab November 2022 für das Schuljahr 2023/2024
Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern und drucken danach das Formular aus. Unterschreiben Sie bitte das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular und fügen danach alle erforderlichen Belege, je nach Zugangsvoraussetzung bei. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag aufgeführt. Senden Sie anschließend Ihre Bewerbung bitte an
Berufsbildende Schulen kreuznacher diakonie
Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung Heilerziehungspflege
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach
Hinweis in eigener Sache:
- Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Diese schicken wir nicht zurück.
- Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
- Für das Bewerbungsverfahren genügt es, wenn Schulzeugnisse (Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- oder Abgangszeugnis) als Kopie vorgelegt werden. Im Falle einer Schulplatzvergabe muss dann eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Downloads
Links
- Schulgesetz
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
- Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
- Rahmenplan Heilerziehungspflege zur Durchführung der fachpraktischen Ausbildung in der Praxisstelle
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz