Erzieher/-in | Vollzeit
Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik liegt für alle Ausbildungsgänge eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die die Jobcenter gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.
Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform gegliederte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber/-innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit Abschlusszertifikat nachweisen. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft – also auchfür deutsche Staatsbürger/-innen, die ihren letzten Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Für alle Bewerber/-innen gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
1. Möglichkeit:
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).
2. Möglichkeit:
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld).
3. Möglichkeit:
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.
4. Möglichkeit:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.*
*Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden
Hauptschulabschluss: Eine Zulassung mit Hauptschulabschluss ist nur statthaft, wenn es nicht genügend Bewerber/-innen mit Sek.-1-Abschluss gibt. Nur wenn dieser Fall eintritt, wird zunächst ein Eignungsfeststellungsverfahren eröffnet und im Anschluss seitens der Schulaufsichtsbehörde über die Zulassung entschieden.
Ausbildungsstruktur, Dauer und Abschluss
Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Ausbildungsabschnitt von zwei Schuljahren in Vollzeit und eine anschließende fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Praxisstelle (Berufspraktikum) von einem Jahr. Während des Berufspraktikums wird eine Vergütung bezahlt.
In dem schulischen Ausbildungsabschnitt sind zwei Praktika zu absolvieren. Die Praktika dauern jeweils 6 Wochen. Die Auszubildenden können sich die Praxisstellen selbst auswählen. Dabei werden sie von den Lehrkräften beraten.
Zum Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnittes findet eine Prüfung statt. Der Erfolg der Prüfung entscheidet über die Zulassung zum Berufspraktikum. Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes (nach dem Berufspraktikum) ist die Abschlussprüfung abzulegen. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in“ (Bachelor Professional in Sozialwesen) zu führen.
Der Abschluss ist mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz gleichwertig.
Finanzierung
Neben der Möglichkeit für Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die Jobcenter gefördert werden, gibt es für die meisten unserer Schüler/-innen die Möglichkeit, das sogenannte Aufstiegs-BAFöG zu beziehen. Mit dieser finanziellen Förderung des Staates erhalten Sie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Informieren Sie sich gerne hier, ob Sie berechtigt sind.
Bewerbung
Bewerbungsbeginn: Ab dem 01. November für das darauffolgende Schuljahr mit Ausbildungsbeginn im Sommer.
Bewerbungsende: 15. Februar für das darauffolgende Schuljahr mit Ausbildungsbeginn im Sommer. Nach dem 15. Februar wird über Zusagen und Absagen und das Aufnehmen in die Warteliste entschieden.
Warteliste: Bis zum 31. Juli werden weitere Bewerbungen angenommen, aber auf der Warteliste geführt.
Nachreichen von Nachweisen: Bis 31. Juli können Nachweise noch nachgereicht werden. Sollten bis zum 31. Juli die Unterlagen nicht vollständig sein, wird eine bereits vorbehaltlich erteilte Schulplatzzusage hinfällig. Der Schulplatz wird im Nachrückverfahren an andere Bewerber/-innen vergeben.
Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern. Achten Sie dabei insbesondere auf die Angabe Ihrer gut lesbaren E-Mail-Adresse, da der weitere Kontakt per E-Mail erfolgt. Unterschreiben Sie das Dokument und stellen Sie alle erforderlichen Belege zusammen.
Senden Sie anschließend alle Bewerbungsunterlagen bitte an
Private berufsbildende Schule
der Stiftung kreuznacher diakonie
Staatlich anerkannte Ersatzschule
Fachrichtung Sozialpädagogik
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach
oder alternativ per E-Mail an:
Achtung: Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollte bei Ihnen keine Eingangsbestätigung eingehen, kam Ihre Sendung bei uns nicht an und Ihre Bewerbung findet keine Berücksichtigung.
Weitere Hinweise:
Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien, und verwenden Sie keine Hefter, Ordner oder Hüllen. Im Falle einer Absage werden keine Unterlagen zurückgeschickt.
Verkürzungsmöglichkeiten
Bewerber/-innen, die über einen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Sozialassistentin/-assistent verfügen (oder einen vergleichbaren Abschluss anderer Bundesländer), können sich im Verlauf des schulischen Ausbildungsabschnitts für ein auf ein halbes Jahr verkürztes Berufspraktikum bewerben. Vor der Aufnahme in den Bildungsgang braucht hierzu nichts unternommen zu werden.
Bewerber/-innen, die aufgrund eines begonnenen oder abgeschlossenen Studiums die Ausbildung verkürzen möchten, müssen sich bitte mit entsprechendem Antrag und Nachweisen zu ihren Studienleistungen an das
Ministerium für Bildung
Referat 9406A
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
wenden. Sie erhalten von dort weitere Auskunft.
Verkürzungen aufgrund anderer Voraussetzungen sind schulrechtlich nicht vorgesehen.
Links
- Schulgesetz
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
- Lehrplan Sozialpädagogik | Ausbildungsbeginn 2023/24
- Lehrplan Sozialpädagogik | Ausbildungsbeginn 2024/25
- Erzieher Rahmenplan Berufspraktikum | Ausbildungsbeginn 2023/24
- Erzieher Rahmenplan Berufspraktikum | Ausbildungsbeginn 2024/25
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz