Die Besuchsregeln der Krankenhäuser verändern sich: Ab dem 30. April 2022 ist das generelle Besuchsverbot aufgehoben und die so genannte 1-1-1-Regel tritt wieder in Kraft. Jeder Patient kann täglich einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Für Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht und die 3-G-Regel. „Wir wissen, dass das seit Monaten geltende Besuchsverbot eine große Belastung für Patienten, ihre Angehörigen und auch unsere Mitarbeitenden war. Umso mehr freuen wir uns, nun wieder einen Schritt in Richtung Normalität gehen zu können“, erklärt Manuel Seidel, Krankenhausdirektor.
Im Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach und Kirn sind Besuche ab sofort zwischen 14.00 und 18.00 Uhr möglich. Ausnahmen können für Besuche auf der Geburtshilfe-, Kindermedizin- und Intensivstation sowie bei medizinisch begründeten Fällen nach vorheriger Rücksprache vereinbart werden.
„Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden sind die Anzahl der Besucher und Besuchszeiten vorerst begrenzt. Mit sinkenden Infektionszahlen werden wir mit angemessenen Lockerungen auf die Situation reagieren“, verspricht Manuel Seidel.
Anmeldung für Besucher
Für alle Häuser gilt: Alle Besucher werden am Haupteingang registriert, der entsprechende Fragebogen steht unter www.kreuznacherdiakonie.de als Download zur Verfügung. Da es wegen der erforderlichen Registrierung zu Zeitverzögerungen kommen kann, ist ein Eintreffen vor der eigentlichen Besuchszeit sinnvoll.
Für den Zutritt zu den Krankenhäusern gilt die 3-G Regel, das heißt Besucher müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Dabei ist ein aktueller POC-Test einer offiziellen Teststelle notwendig, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen. Die Abstandsregelungen sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten nach wie vor. Selbstverständlich haben nur asymptomatische Personen Zutritt zum Krankenhaus.