Partizipation - Zentraler Wirkfaktor in der Jugendhilfe
Participation rights
Gemäß des Grundgesetzes, des SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention machen wir die Interessen der jungen Menschen zum Maßstab unserer pädagogischen Arbeit. Wir helfen den jungen Menschen sich selbst als Subjekt ihre eigenen Lebens zu erfahren und setzen voraus, dass lebensweltorientierte Pädagogik nur partizipatorisch erfolgreich sein kann.
Unsere Aufgabe ist es, die jungen Menschen in ihrer alltäglichen Handlungsfähigkeit zu stärken und zu fördern. In unseren Einrichtungen haben wir gemeinsam mit den jungen Menschen die Broschüre "Bewohnerrechte" erarbeitet. Diese Broschüre informiert über die Grundrechte, die nicht nur in unseren Einrichtungen, sondern generell durch das Gesetz garantiert werden.
Standards unserer partizipatorischen Arbeit:
- Beteiligung am Hilfeplanverfahren,
- Beteiligung an der Erziehungsplanung und allen wichtigen Entscheidungen,
- Geheime demokratische Wahl eines/-r Haussprechers/-in, welcher die Belange der Gruppe vertritt (Regelungen, Anschaffungen, Feste, etc.),
- Monatliche verpflichtende Hausbesprechungen, in denen die Themen der jungen Menschen, sowie vorhandene und neue Regelungen und Konsequenzen besprochen und gemeinsam entschieden werden. Die jungen Menschen formulieren im Vorfeld mit Unterstützung der Mitarbeiter/-innen ihre Ideen dazu. Die Mitarbeiter/-innen des Teams begleiten diesen Prozess beratend,
- Standardmäßige Aufklärung über verbindliche Anregungs- und Beschwerdewege,
- Junge Menschen, welche bereits mit den Regeln und Strukturen der Gruppe vertraut sind, geben diese als Tutoren an neu aufgenommene Jugendliche weiter,
- Berücksichtigung bei Neueinstellungen (Anhörung der jungen Menschen nach Hospitationen),
- Die jungen Menschen können ihre Zimmer nach eigenen Vorstellungen gestalten. Hierbei werden Sie durch die Mitarbeiter/-innen unterstützt , z.B. bei der Farbgestaltung der Wände. Der hier gesetzte Rahmen besteht lediglich darin, dass ein heller Farbton erwünscht ist und sicherheitrelevante, gesetzliche und Hausordnungs-Auflagen beachtet werden müssen,
- Die jungen Menschen sind für die dekorative Gestaltung der Gruppe verantwortlich und werden hierbei durch die Mitarbeiter/-innen unterstützt. Sofern Vorschläge die Zustimmung der Mehrheit der jungen Menschen finden und keine pädagogischen oder organisatorischen Gründe dagegen sprechen, erfolgt eine Umsetzung (z.B. Gestaltung der Wände, Fenster, Einrichtungsgegenstände, etc.) unter aktiver Einbeziehung der jungen Menschen,
- Berücksichtigung der Wünsche bei Anschaffungen (z.B. Spiele),
- Mitbestimmung (Mehrheitsentscheidung) bei der Auswahl von Freizeitaktivitäten und der Gruppenfreizeitfahrt, im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel und transparenter pädagogischer Zielsetzungen,
- Die Gruppenbewohner/-innen benennen, welchen Mitarbeiter sie sich als Persönlich Verantwortliche/-n Erzieher/-in (PVE) wünschen. Diese Wünsche werden soweit dies organisatorisch möglich ist umgesetzt. Ist dies nicht möglich, so wird dies dem jeweiligen Jugendlichen durch Benennung der organisatorischen Gründe, durch den Gruppenleiter erklärt,
- Äußern die jungen Menschen, dass sie einen PVE-Wechsel wünschen, wird dieser Wunsch ernst genommen. Zunächst werden die Gründe in einem gemeinsamen Gespräch mit einer/einem weiteren Mitarbeiter/-in, welchen der Jugendliche benennt, erörtert und überprüft, ob ggf. nur ein lösbarer Konflikt besteht oder tatsächlich ein PVE-Wechsel für sinnvoll erachtet wird. Die Entscheidung wird an den betroffenen Jugendlichen, die Erziehungsberechtigten und das Jugendamt (im Rahmen des Berichts zur Vorbereitung des Hilfeplangesprächs) kommuniziert.