Sexualpädagogik
Den Umgang mit Sexualität und Sexualerziehung verstehen wir als Bestandteil unseres Erziehungsauftrages und unseres pädagogischen Alltags, da Sexualentwicklung zum biologischen und sozialen Reifungsprozess eines Menschen gehört.
Vor diesem Hintergrund stellt dies für uns also kein besonderes Spezialthema dar, welches ausschließlich von Beratungsstellen und Sexualpädagogen/-innen extern behandelt werden sollte. Vielmehr nutzen wir die Möglichkeit uns aktiv, angemessen und empathisch den uns Anvertrauten mit unserem Wissen und unserer Haltung zur Verfügung zu stellen.
Erscheint eine externe Beratung jedoch als sinnvoll und notwendig, arbeiten wir gerne mit den dafür zuständigen Kooperationspartnern zusammen.
Bei der Begleitung der jungen Menschen gelten für uns folgende Grundsätze:
- Sexualerziehung ist für uns ein selbstverständlicher Bestandteil des Rechts junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII (1)),
- Wir bewegen uns hierbei ausnahmslos innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen (s.u.),
- Wir berücksichtigen bei unserer sexualpädagogischen Arbeit die biographischen Erfahrungen der jungen Menschen, insbesondere in den Bereichen Umgang mit der eigenen Körperlichkeit, Beziehungen, Bedürfnisse und Geschlechtlichkeit. Wir respektieren hierbei die Grenzen und die Privatsphäre der jungen Menschen,
- Bedeutsame Vorgänge und Entscheidungen werden gemeinsam im Rahmen der Hilfeplanung mit den jungen Menschen, ihren Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt besprochen, um hier größtmögliche Transparenz, Akzeptanz, Beteiligung und vor allem die Partizipation der jungen Menschen selbst zu gewährleisten,
- Wir fordern und fördern die Bereitschaft unserer Mitarbeitenden, sich mit ihrer eigenen Haltung zu Sexualität und zu Fragen der Sexualpädagogik auseinanderzusetzten. Wir unterstützen dies durch entsprechende Fortbildungsangebote.