Der Werkstattrat
Interessenvertretung
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in den Werkstätten gegenüber der Geschäftsbereichsleitung, den Regionalleitungen und nach außen. Er ist ein von den Beschäftigten der Werkstätten im vierjährlichen Rhythmus gewähltes Gremium mit ähnlichen Rechten, Pflichten und Aufgaben wie ein Betriebsrat bzw. eine Mitarbeitendenvertretung.
Mitbestimmung aus Tradition
In der Stiftung kreuznacher diakonie hat der Werkstattrat Tradition: Bereits 1989 wurde hier der erste Werkstattrat gegründet, lange also, bevor 2001 mit der Werkstättenmitwirkungsverordnung eine gesetzliche Regelung zur Beschäftigtenvertretung in Kraft trat. Als wirksames Mittel von Empowerment und Mitbestimmung werden die Räte sehr ernst genommen und wertgeschätzt.
Schon immer wurde die Wahl der Werkstatträte intensiv vorbereitet und begleitet, 2017 wurden dann erstmalig auch digitale Medien eingesetzt: Wahlinformationen und Bewerbungen wurden nicht nur in Vollversammlungen präsentiert, sondern zielgruppenorientiert und interaktiv umgesetzt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber hatte die Möglichkeit, sich in einem Videobeitrag vorzustellen und seine bzw. ihre Wahlversprechen publik zu machen. Die Resonanz der Beschäftigten war gewaltig: Nicht nur ließen sich deutlich mehr KandidatInnen zur Wahl aufstellen als bei den vorhergehenden Wahlen. Die Videos wurden auch von den Beschäftigten sehr gut angenommen und wiederholt betrachtet, was das Interesse an der Wahl deutlich erhöhte und sicherlich auch positive Auswirkungen auf die Arbeit der Werkstatträte haben wird.
Struktur und Aufgaben
Mitwirkung
Jeder einzelne Betrieb wählt einen Werkstattrat, aus denen jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin in den Gesamtwerkstattrat entsandt wird. Aufgabe der betrieblichen Werkstatträte ist die Vertretung der Beschäftigteninteressen vor Ort. Sie sind erste AnsprechpartnerInnen bei Ideen, Fragen, Problemen und Wünschen der Beschäftigten, die diese zum Beispiel nicht mit ihren GruppenleiterInnen, dem Sozial- oder dem begleitenden Dienst besprechen wollen oder die alle Beschäftigten in ihrem Betrieb betreffen.
Der Gesamtwerkstatt wirkt bei betriebsübergreifenden Themen und Entscheidungen mit, die sich auf Beschäftigte aller Betriebsstätten auswirken. Darüber hinaus ist der Gesamtwerkstattrat in überregionalen Gremien und Arbeitskreisen vertreten, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Bereich „Arbeit“ wahrnehmen. Sie nehmen zum Beispiel an den Arbeitskreisen Urlaubs- und Entlohnungsordnung, zur Weiterentwicklung der Rahmenpläne, den regelmäßigen Treffen der BildungsbegleiterInnen und zur Arbeitssicherheit teil. Die Werkstatträte der Stiftung kreuznacher diakonie sind außerdem Mitglied in der LAG der Werkstatträte Rheinland-Pfalz.