Körperpflege, Ernährung und Mobilität
Die Grundpflege beinhaltet die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung sowie der Mobilität. Darunter fallen beispielsweise Unterstützung bei:
- Waschen, Baden, An- und Ausziehen
- Toilettengang
- Mundpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Aufstehen und Zubettgehen
- pflegerischen Prophylaxen
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad haben, kann die Grundpflege bis zu dem zur Verfügung stehenden Betrag über die Sachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Beiträge, die über die Sachkostenerstattung der jeweiligen Pflegestufe hinaus gehen, sind privat zu zahlen. Die Kosten der Grundpflege können bei entsprechender Voraussetzung auch vom Sozialamt übernommen werden oder auch als Privatleistung vereinbart werden, wenn kein Pflegegrad besteht.