Senioren werden finanziell entlastet – das Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz in Kürze
Das spart Geld: Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert sich ab 1. Januar 2022. Innerhalb von drei Jahren erhöht sich der Zuschuss der Pflegekassen am Eigenanteil für alle Bewohnerinnen und Bewohner schrittweise. Voraussetzung: Sie sind in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft.
Das funktioniert so:
- Wer bis zu zwölf Monate in einer Einrichtung lebt, bekommt einen Zuschlag von 15 Prozent des Eigenanteils.
- Nach zwölf Monaten gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent.
- Bewohnerinnen und Bewohner, die länger als zwei Jahre in einer Senioreneinrichtung leben, bekommen einen Zuschlag von 50 Prozent.
- Nach 36 Monaten profitiert man vom höchstmöglichen Zuschuss für den Eigenanteil: 75 Prozent.
Genaue Informationen darüber, wie hoch Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten ist, bekommen Sie in den Einrichtungen vor Ort.
Mehr zu den Hintergründen und den Auswirkungen dieses Gesetzes erfahren Sie in einem Video von Monika Kolling, Leiterin des Geschäftsbereiches Seniorenhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie. (Link zu YouTube). Wenn Sie das Video abspielen, werden Daten an Youtube übertragen. Mit dem Laden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.