Das Recht auf Wohnen unter menschenwürdigen Bedingungen gehört zu den grundlegenden Menschenrechten.
In den stationären Angeboten des Geschäftsbereichs Wohnungslosenhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie erhalten Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Hilfe zur Überwindung ihrer vielfältigen Problemlagen. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens (§§ 67 – 69 SGB XII).
Auch ist es möglich, dass Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund ihrer besonderen Lebenslage langfristig in der Einrichtung bleiben können (§§ 53 ff SGB XII oder §§ 27 in Verbindung mit 27b SGB XII). Alle Angebote basieren auf Freiwilligkeit und auf der Mitarbeit der / des einzelnen Hilfesuchenden.
Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen finden bei uns Hilfe.