Wahlleistungen

Sie wünschen eine Behandlung von einem Chefarzt? Oder eine Unterbringung in einem Ein-oder Zweibett-Zimmer?

Dann besprechen Sie dies bitte im Vorfeld Ihres Aufenthaltes mit unserem Patientenservice. Denn dabei handelt es sich nicht um Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sondern um so genannte Wahlleistungen. Dafür bedarf es entweder einer Privatversicherung oder einer Zusatzversicherung oder Sie zahlen die Leistung selbst. Die Wahlleistung ist vor Inanspruchnahme schriftlich zu vereinbaren.

Wahlleistung Unterbringung

Wahlleistung Unterbringung

Sofern die Kapazitäten es zulassen, besteht für Sie die Möglichkeit, in allen Fachabteilungen Ein- oder Zweibett-Zimmer gegen Kostenerstattung zu belegen. Sie erhalten einen besonderen Service und zusätzliche Speiseangebote.

Die Wahlleistung „Unterkunft und Verpflegung“ beinhaltet außerdem folgende Komfortelemente:

Medizinische Wahlleistung

Medizinische Wahlleistung

Die medizinische Wahlleistung besteht aus einer persönlichen Behandlung durch den Chefarzt oder den vertretenden Oberarzt. Diese Vereinbarung erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten angestellten Ärzte des Krankenhauses und gilt, soweit diese Ärzte zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind. Von den Ärzten veranlasste Leistungen und ärztlich geleitete Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses sind eingeschlossen.