Behandlungspflege

Medizinische Leistungen in der Behandlungspflege

In der Behandlungspflege werden medizinische Leistungen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise

Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Tätigkeiten durchführen darf, muss eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit dieser Genehmigung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“.

Anleitungen zu medizinischen Verrichtungen sind nach den Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ (SGB V, § 37) bis zu zehnmal verordnungsfähig und werden von den Diakonie Sozialstationen nach Anordnung Ihres Arztes durchgeführt. Das heißt, dass unser Fachpersonal Ihnen beispielsweise zeigt, wie Insulininjektionen oder Blutzuckermessungen durchzuführen sind, damit Sie dies anschließend selbstständig können.