Senioren werden finanziell entlastet – das Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz in Kürze

Das spart Geld: Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert sich ab 1. Januar 2022. Innerhalb von drei Jahren erhöht sich der Zuschuss der Pflegekassen am Eigenanteil für alle Bewohnerinnen und Bewohner schrittweise. Voraussetzung: Sie sind in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft.

Das funktioniert so:

Genaue Informationen darüber, wie hoch Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten ist, bekommen Sie in den Einrichtungen vor Ort.

Mehr zu den Hintergründen und den Auswirkungen dieses Gesetzes erfahren Sie in einem Video von Monika Kolling, Leiterin des Geschäftsbereiches Seniorenhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie. (Link zu YouTube). Wenn Sie das Video abspielen, werden Daten an Youtube übertragen. Mit dem Laden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.