Wahlleistungen
Die Hunsrück Klinik Simmern bietet neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (Regelleistungen) sogenannte Wahlleistungen an. Diese sind kostenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wie der Name schon sagt, können die Wahlleistungen zusätzlich zu der universellen Versorgung auf Wunsch in Anspruch genommen werden.
Zu den Regelleistungen in Simmern gehören die Unterkunft in einem Dreibettzimmer oder Zweibettzimmer in der Psychiatrie und Geburtshilfe, die Verpflegung laut Speise-und Ernährungsplan und die medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt.
Informationen zu sämtlichen Wahlleistungen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Patientenservice. Dort können Sie ebenso die Buchungen vornehmen.
Wahlleistung Unterbringung und Verpflegung
Sofern die Kapazitäten es zulassen, besteht für Sie die Möglichkeit, in allen Fachabteilungen Ein- oder Zweibett-Zimmer gegen Kostenerstattung zu belegen. Die Wahlleistung „Unterkunft und Verpflegung“ beinhaltet für Sie neben der besseren Zimmerausstattung weitere Komfortelemente wie beispielsweise die Tageszeitung, Hand- und Badetücher, Telefon und Fernseher ohne Grundgebühr, kostenloser Kopfhörer und ein erweitertes Speiseangebot.
Für eine Inanspruchnahme von Wahlleistungen wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal auf Ihrer Station. Die Preise sind im Entgelttarif festgelegt und können im Aufnahmebüro oder an der Pforte eingesehen werden.
Begleitpersonen und Übernachtungen
Bei der stationären Aufnahme von Kindern kann ein Elternteil oder eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist oder das Kind das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht hat, erfolgt die Mitaufnahme kostenlos. Ansonsten erfolgt die Aufnahme gegen einen Aufpreis von 45,00 Euro. Alle Preise verstehen sich pro Übernachtung inklusive Tagesverpflegung.
Bei der stationären Aufnahme von Erwachsenen kann eine Begleitperson mitaufgenommen werden, sofern unsere Bettenkapazität dies zulässt. Für die Aufnahme der Begleitperson ist eine Gebühr von 45,00 Euro pro Übernachtung inklusive Tagesverpflegung zu entrichten. Für die Aufnahme einer Begleitperson in einem Familienzimmer auf der Geburtshilfestation nach einer Entbindung ist eine Gebühr von 90,00 Euro pro Übernachtung inklusive Tagesverpflegung zu entrichten.
Medizinische Wahlleistung
Die medizinische Wahlleistung besteht aus einer persönlichen Behandlung durch den Chefarzt oder den vertretenden Oberarzt. Diese Vereinbarung erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten angestellten Ärzte des Krankenhauses und gilt, soweit diese Ärzte zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind. Von den Ärzten veranlasste Leistungen und ärztlich geleitete Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses sind eingeschlossen.
Die Wahlleistung ist eine gesondert berechenbare Leistung und muss vor Inanspruchnahme schriftlich vereinbart werden.