Wahlleistungen
Sie wünschen eine persönliche Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl? Oder ein Ein- oder Zweibettzimmer? Dann besprechen Sie dies bitte im Vorfeld Ihres Krankenhausaufenthaltes mit unserem Patientenservice, denn dabei handelt es sich nicht um von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Leistungen, sondern um so genannte Wahlleistungen, die entweder durch eine Privatversicherung oder eine Zusatzversicherung abgedeckt oder selbst bezahlt werden müssen.
Eine Wahlleistung wird gesondert berechnet und muss vor Inanspruchnahme schriftlich mit dem Patientenservice vereinbart werden.