Verletzungsarten-Verfahren bei Arbeits- und Wegeunfällen
Wenn Sie auf der Arbeit, in der Schule, an der Universität oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, haftet Ihre Krankenkasse nicht, sondern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das gilt auch für Unfälle, die im Kindergarten passieren. Deshalb müssen die verletzten Menschen in solchen Fällen zu einem Arzt, der von der DGUV zugelassen ist. Die Versorgung von Arbeits- und Wegeunfällen gliedert sich in Zulassungen für einfache Arbeitsunfälle (D-Arzt-Verfahren), schwere Verletzungen (Verletzungsarten-Verfahren VAV) und das Schwerstverletzten-Verfahren (SAV).
Das Diakonie Krankenhaus ist für die zweithöchste Stufe, das Verletzungsarten-Verfahren (VAV), und somit zur Behandlung schwerverletzter Patienten zugelassen. Für das VAV werden ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser ausgewählt, die spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen. Dies ist durch die zusätzliche Zertifizierung des Hauses als regionales Traumazentrum gegeben.
Chefarzt Prof. Dr. med. Frank Hartmann übernimmt mit seinem Team die fachärztliche Erstversorgung, kümmert sich um die Formalitäten eines Arbeits- und Wegeunfalls, zieht, wenn nötig, noch weitere Fachärzte hinzu und entscheidet, ob eine Behandlung ambulant begleitet wird oder Sie oder Ihr Kind gegebenenfalls stationär behandelt werden müssen. Auch zur Nachbehandlung und Rehabilitation steht er Ihnen professionell zur Seite und verordnet Hilfs- und Heilmittel.