Wahlleistungen

Das Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach bietet neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (Regelleistungen) sogenannte Wahlleistungen an. Diese sind kostenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wie der Name schon sagt, können die Wahlleistungen zusätzlich zu der universellen Versorgung auf Wunsch in Anspruch genommen werden.

Zu den Regelleistungen gehören die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer, die Verpflegung laut Speise- und Ernährungsplan und die medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt. Informationen zu sämtlichen Wahlleistungen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Patientenservice. Dort können Sie ebenso die Buchungen vornehmen.

Wahlleistung Unterbringung und Verpflegung

Wahlleistung Unterbringung und Verpflegung

Das Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach bietet neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (Regelleistungen) sogenannte Wahlleistungen an. Diese sind kostenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wie der Name schon sagt, können die Wahlleistungen zusätzlich zu der universellen Versorgung auf Wunsch in Anspruch genommen werden. 

Zu den Regelleistungen gehören die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer, die Verpflegung laut Speise-und Ernährungsplan und die medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt. Informationen zu sämtlichen Wahlleistungen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Patientenservice. Dort können Sie ebenso die Buchungen vornehmen.

Begleitpersonen und Übernachtungen

Sofern die Kapazitäten es zulassen, besteht für Sie die Möglichkeit, in allen Fachabteilungen Ein- oder Zweibett-Zimmer gegen Kostenerstattung zu belegen. Die Wahlleistung „Unterkunft und Verpflegung“ beinhaltet folgende Komfortelemente:

Für eine Inanspruchnahme von Wahlleistungen wenden Sie sich bitte an die Patientenaufnahme/Pforte im Erdgeschoss. Die Preise sind im Entgelttarif festgelegt und können im Aufnahmebüro oder an der Pforte eingesehen werden.

Begleitpersonen und Übernachtungen

Medizinische Wahlleistung

Medizinische Wahlleistung

Die medizinische Wahlleistung besteht aus einer persönlichen Behandlung durch den Wahlarzt oder den ständigen ärztlichen Vertreter. Diese Vereinbarung erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten angestellten Ärzte des Krankenhauses und  gilt, soweit diese Ärzte zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind. Von den Ärzten veranlasste Leistungen und ärztlich geleitete Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses sind eingeschlossen.

Die Wahlleistung ist eine gesondert berechenbare Leistung und muss vor Inanspruchnahme schriftlich vereinbart werden.

Eine Liste mit allen Wahlärzten finden Sie im aktuellen Entgelttarif.

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