Aufnahme und Entlassung

Unser Ziel: Behandlung aus einem Guss. Dazu zählen nicht nur die ärztliche Behandlung, sondern auch eine reibungslose Aufnahme und ein strukturiertes Entlassmanagement. Das Diakonie Krankenhaus sorgt durch die Leistungen des Patientenservice für eine präzise dokumentierte, organisierte stationäre Aufnahme. Gemeinsam mit dem Qualitätsmanagement der Stiftung, stellen unsere Mitarbeitenden eine lückenlose Informationskette mit den weiterbehandelnden Ärzten nach Ihrer Entlassung sicher.

Aufnahme

Aufnahme

Ankommen im Krankenhaus: Um eine optimale medizinische Versorgung zu bilden, wird der Patientenservice die Voraussetzungen zum Zeitpunkt Ihrer Aufnahme und Ihren stationären Aufenthalt bestens erfassen.

Wir versuchen, Ihnen die notwendigen Formalitäten zu erleichtern und Ihnen von der Aufnahme bis zur Entlassung aus den Kliniken ein serviceorientierter Ansprechpartner zu sein.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Aufnahme folgende Punkte:

Entlassung

Entlassung

Ab 1. Oktober 2017 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf ein strukturiertes, an ihre individuelle Situation angepasstes Entlassmanagement. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertraglich geeinigt und so steht es jetzt im Sozialgesetzbuch (§ 39a Abs. 1 SGB V). Ziel ist es, eine kontinuierliche Versorgung und einen lückenlosen Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung zu gewährleisten.

Krankenhäuser dürfen ein solches Entlassmanagement aber nur umsetzen, wenn der Patient dem zustimmt. Deshalb erhält ab Oktober jeder bei der stationären Aufnahme ein Informationsschreiben sowie eine Einwilligungserklärung zu diesem Thema. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Wenn ein Patient dem Entlassmanagement zustimmt, übermittelt das Krankenhaus alle für die weitere Versorgung wichtigen Informationen an den weiterbehandelnden Arzt und an Institutionen wie z.B. Rehabilitationseinrichtungen. Beispielsweise hält das Krankenhaus darin fest, wenn eine Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt notwendig erscheint, Pflegedienste oder Essen auf Rädern benötigt werden oder andere unterstützende Maßnahmen, etwa Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung.

Zusätzlich wird bei der Aufnahme das Einverständnis abgefragt, die Daten zum Entlassmanagement an die Kranken- bzw. Pflegekasse weitergeben zu dürfen. Dadurch kann auch von deren Seite Unterstützung für die Weiterversorgung eingeleitet werden.

Was heißt das für den Patienten?

Für die Patientin oder den Patienten ändert sich konkret nicht viel. Neben dem Arztbrief, der nun Entlassbrief heißt, erhält man, falls nötig, eine Krankschreibung. Sollte auch nach der Entlassung die Einnahme von Medikamenten erforderlich sein, bekommen Patienten diese samt Medikationsplan für bis zu drei Tage mit auf den Weg. Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel inklusive Wirkstoff, Dosierung und Einnahmegrund vermerkt, die der Patient zu diesem Zeitpunkt einnimmt. Zukünftig  soll dort zusätzlich ein sogenannter QR-Code vermerkt werden, über den weiterbehandelnde Ärzte, Krankenkasse und andere an der Versorgung Beteiligte auf die Informationen zur Medikation zugreifen können.

Auf diese Weise muss sich niemand nach der Entlassung allein gelassen fühlen. Wir als Krankenhaus unterstützen  die Absicht des Gesetzgebers, Standards für die Nachsorge zu setzen und eine Stabilisierung der erreichten Behandlungserfolge sicherzustellen.

Abrechnung

Abrechnung

Informationen zur Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle

Sofern Ihre Beihilfestelle an der Direktabrechnung für Leistungserbringer teilnimmt, können wir als behandelndes Krankenhaus die komplette Rechnungsbearbeitung direkt über Ihre Beihilfestelle abwickeln. Diese überweist die festgesetzte Beihilfe unmittelbar an das Krankenhaus, so dass Sie oder Ihre beihilfeberechtigten Angehörigen keine Vorauszahlungen vornehmen müssen. Ebenfalls übernehmen wir die komplette Korrespondenz im Rahmen möglicher Fragestellungen.

Von der Direktabrechnung ausgenommen sind:

So funktioniert die Direktabrechnung

Sowohl privat versicherte Beihilfeberechtigte als auch privat versicherte und berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Kinder können die Direktabrechnung nutzen. Sie stellen im Krankenhaus einen Antrag auf Direktabrechnung. Dadurch wird das behandelnde Krankenhaus ermächtigt, der Beihilfestelle die Rechnung zu übersenden. Die Beihilfestelle wird ermächtigt, die festgesetzte Beihilfe an das Krankenhaus zu überweisen.

Den „Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung“, der gleichzeitig der Beihilfeantrag für die Krankenhauskosten ist, erhalten Sie bei der Aufnahme im Krankenhaus oder direkt hier zum Download. Sie müssen lediglich die „Beihilfe-Identifikationsnummer“ (Personalnummer) und den Namen der Beihilfestelle inklusive der Post-Anschrift auf dem Antrag eintragen.

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen das Team des Patientenservice gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns im Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach (EG) von:                                                      

Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr,  Freitag von 7.30 bis 15 Uhr     

Außerhalb dieser Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an das Team unserer Zentralen Information. Außerdem haben Sie die Möglichkeit uns per E-Mail zu erreichen.

Weitere Informationen zur Direktabrechnung finden Sie in einem Video des Landesamtes für Finanzen Rheinland-Pfalz auf YouTube.

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Patienten-Service

Tel.: 0671/605-2050

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Ihre Ansprechpartnerin

Sabrina Wilbert
Leitung Administration Krankenhäuser und Hospize

Stiftung kreuznacher diakonie
Ringstraße 58
55543 Bad Kreuznach

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