Durchgangsarzt-Verfahren bei Arbeits- und Wegeunfällen
Wenn Sie auf der Arbeit, in der Schule, an der Universität oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, haftet Ihre Krankenkasse nicht, sondern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das gilt auch für Unfälle, die im Kindergarten passieren. Deshalb müssen die verletzten Menschen in solchen Fällen zu einem Arzt, der von der DGUV zugelassen ist, einem sogenannten Durchgangsarzt. Im Diakonie Klinikum Neunkirchen ist das Michael Eybe, Facharzt für Chirurgie, mit Schwerpunkt Unfallchirurgie und der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“. Er übernimmt mit seinem Team die fachärztliche Erstversorgung, kümmert sich um die Formalitäten eines Arbeits- und Wegeunfalls, zieht, wenn nötig, noch weitere Fachärzte hinzu und entscheidet, ob eine Behandlung ambulant begleitet wird oder Sie oder Ihr Kind gegebenenfalls stationär im Diakonie Klinikum Neunkirchen behandelt werden müssen. Auch zur Nachbehandlung und Rehabilitation steht er Ihnen professionell zur Seite und verordnet Hilfs- und Heilmittel.