Aufnahme und Entlassung
Keiner geht gern ins Krankenhaus. Jedenfalls nicht als Patient. Aber wenn es schon sein muss, dann soll es auch helfen. Das macht leider auch ein paar Formalitäten notwendig und zwar gleich zu Beginn bei der Aufnahme. Unsere administrative Patientenaufnahme im Erdgeschoss des Krankenhauses heißt Sie willkommen und hilft Ihnen beim „einchecken“.
Aufnahme
Unser Patientenservice ist Ihr erster Ansprechpartner in unserem Krankenhaus und macht es Ihnen leicht, die erforderlichen Formalitäten zu erledigen. Sie sind kein Selbstzweck, sondern dienen dazu, Ihre Zeit bei uns so gut wie möglich für Ihre medizinische Versorgung zu nutzen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Für eine vollstationäre Untersuchung und Behandlung muss eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes vorliegen.
- Bei Notfällen muss keine Krankenhauseinweisung mitgebracht werden.
- Sollten aktuelle Vorbefunde wie Röntgenbilder oder Laborergebnisse) vorliegen, so bringen Sie diese bitte mit. Das hilft Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
- Bringen Sie bitte unbedingt Ihre Krankenversichertenkarte mit.
- Die Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen sowie die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern ist möglich und beim Patientenservice buchbar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt „Wahlleistungen“.
- Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung? Dann bringen Sie bitte die Klinik Card Ihrer privaten Krankenversicherung (Mitgliederausweis) mit - falls vorhanden.
- Privatpatienten und Selbstzahler können sich ohne Einweisung oder Überweisung eines niedergelassenen Arztes direkt mit ihrem Anliegen bei uns anmelden.
- Bitte bringen Sie keine größeren Bargeldmengen mit, keinen teuren Schmuck oder wertvolle elektronische Geräte. Sollte es nicht zu vermeiden sein, können Sie einen Safe nutzen, um Ihre Wertsachen dort unterzubringen oder dem Pflegepersonal zur Verwahrung geben. Sprechen Sie uns gern darauf an.
Entlassung
Ab 1. Oktober 2017 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf ein strukturiertes, an ihre individuelle Situation angepasstes Entlassmanagement. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertraglich geeinigt und so steht es jetzt im Sozialgesetzbuch (§ 39a Abs. 1 SGB V). Ziel ist es, eine kontinuierliche Versorgung und einen lückenlosen Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung zu gewährleisten.
Krankenhäuser dürfen ein solches Entlassmanagement aber nur umsetzen, wenn der Patient dem zustimmt. Deshalb erhält ab Oktober jeder bei der stationären Aufnahme ein Informationsschreiben sowie eine Einwilligungserklärung zu diesem Thema. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Wenn ein Patient dem Entlassmanagement zustimmt, übermittelt das Krankenhaus alle für die weitere Versorgung wichtigen Informationen an den weiterbehandelnden Arzt und an Institutionen wie z.B. Rehabilitationseinrichtungen. Beispielsweise hält das Krankenhaus darin fest, wenn eine Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt notwendig erscheint, Pflegedienste oder Essen auf Rädern benötigt werden oder andere unterstützende Maßnahmen, etwa Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung.
Zusätzlich wird bei der Aufnahme das Einverständnis abgefragt, die Daten zum Entlassmanagement an die Kranken- bzw. Pflegekasse weitergeben zu dürfen. Dadurch kann auch von deren Seite Unterstützung für die Weiterversorgung eingeleitet werden.
Was heißt das für den Patienten?
Für die Patientin oder den Patienten ändert sich konkret nicht viel. Neben dem Arztbrief, der nun Entlassbrief heißt, erhält man, falls nötig, eine Krankschreibung. Sollte auch nach der Entlassung die Einnahme von Medikamenten erforderlich sein, bekommen Patienten diese samt Medikationsplan für bis zu drei Tage mit auf den Weg. Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel inklusive Wirkstoff, Dosierung und Einnahmegrund vermerkt, die der Patient zu diesem Zeitpunkt einnimmt. Zukünftig soll dort zusätzlich ein sogenannter QR-Code vermerkt werden, über den weiterbehandelnde Ärzte, Krankenkasse und andere an der Versorgung Beteiligte auf die Informationen zur Medikation zugreifen können.
Auf diese Weise muss sich niemand nach der Entlassung allein gelassen fühlen. Wir als Krankenhaus unterstützen die Absicht des Gesetzgebers, Standards für die Nachsorge zu setzen und eine Stabilisierung der erreichten Behandlungserfolge sicherzustellen.