Information zum Coronavirus - Regelung ab 01.03.2023
Zum 1. März 2023 entfallen weitere Corona-Schutzmaßnahmen und Einschränkungen beim Krankenhausbesuch.
Was entfällt
- Die Einlasskontrolle wird aufgelöst.
- Die Testpflicht für Besucher und Begleitpersonen entfällt.
Was bleibt
- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt für alle Besucherinnen und Besucher bestehen.
- Die 1-1-1 Besuchregelung bleibt derzeit bestehen: Der Besuch ist auf eine Besuchsperson pro Patient/-in für eine Stunde pro Tag eingeschränkt.
Sicher versorgt
Kein Patient, der Anzeichen schwerer Erkrankungen zeigt, sollte aus Sorge vor eine Corona-Infektion das Krankenhaus meiden. Warten kann im Akutfall lebensgefährlich sein. Die Versorgung in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie unterliegt strikten Hygienekontrollen und folgt den aktuellen Richtlinien des Robert Koch-Instituts. Die Sicherheit der Versorgung ist ebenso gewährleistet wie vor der Pandemie.
Wenn Sie als Patient ins Diakonie Krankenhaus kommen, füllen Sie bitte vorab den Infekterfassungsbogen für Patienten (Download) aus.
Was ist im Verdachtsfall zu tun?
Wie das Gesundheitsamt des Kreises Bad Kreuznach raten auch wir dazu, bei der Sorge, dass eine Infektion vorliegen könnte, zunächst den telefonischen Kontakt zum Hausarzt zu suchen und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.
Gesundheitsamt Kreis Bad Kreuznach - Infos zum Coronavirus
Mit anhängenden Links möchten wir Ihnen Informationen zu Fragen an die Hand geben, die derzeit zum Thema Infektion mit COVID-19 oft gestellt werden.
- Robert-Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID-19
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Erklärende Videos zu COVID-19 auf youtube
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Allgemeine Hygienetipps