Bad Kreuznach | Weichen gestellt für inklusive Jugendhilfe

Kinder mit Kletterausrüstung: Helm, Seile, Gurt

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begleitet und fördert junge Menschen bei ihren Schritten in die Selbstständigkeit

Seit Sommer 2021 regelt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) den Alltag in der Kinder- und Jugendhilfe neu und entwickelt diese inklusiv weiter. Künftig wird sie für alle Kinder und Jugendlichen – egal ob mit oder ohne Behinderungen – zuständig sein. „Als Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sind wir in beiden Bereichen gut aufgestellt und haben bisher schon kooperiert. Mit dem Jahreswechsel vollziehen wir dies auch in der Organisationsstruktur“, erklärt die zuständige Geschäftsbereichsleiterin Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie Jennifer Möllers.

In den Landkreisen Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen sowie im Lahn-Dill-Kreis (Hessen) hat die Stiftung unterschiedliche Hilfsangebote installiert: Ein integrativer Kindergarten in Bad Kreuznach gehört ebenso zum Leistungsportfolio wie der Inklusionsfachdienst, verschiedene Tagesgruppen in Bad Kreuznach und Rechtenbach sowie die Schulsozialarbeit und Schülerhilfen im Kreis Birkenfeld und im Lahn-Dill-Kreis. Die Bethesda Schule in Bad Kreuznach, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung, sowie die Bodelschwingh Schule in Meisenheim, Förderschule mit dem Schwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung sind künftig auch bei der Jugendhilfe angesiedelt, die zudem vielfältige Wohngruppen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern mit kleinen Kindern in Meisenheim, Niederwörresbach, Fischbach, Kirn, Bad Kreuznach und Rechtenbach anbietet.

Attraktive Karrierechancen für pädagogische Fachkräfte

Nicht nur die Klientinnen und Klienten profitieren von der Neuaufstellung, auch für die Mitarbeitenden wird das Arbeitsfeld attraktiver. „Insgesamt sind nun vielfältigere Entwicklungsund Karrieremöglichkeiten für die pädagogischen Fachkräfte gegeben“, unterstreicht Jennifer Möllers, die Nachwuchskräfte gerne fördert.

Die Stiftung kreuznacher diakonie hat in den vergangenen Monaten die interne Organisation und zahlreiche Arbeitsprozesse neu strukturiert. Damit wechselt der Kinder- und Jugendbereich aus der Behindertenhilfe pünktlich zum 1. Januar 2023 in den Geschäftsbereich Kinder-, Jugend-, Familienhilfe/Wohnungslosenhilfe.

Bislang umfassten zwei unterschiedliche Rechtsbereiche die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Im Falle einer Behinderung griff die sogenannte Eingliederungshilfe. Lag keine Behinderung vor, konnten sich Betroffene bei Bedarf an die Jugendämter wenden. Beide Leistungsbereiche fasst das neue Gesetz bis 2028 sukzessive in der Jugendhilfe zusammen.

„Die Jugendhilfe hat in der Stiftung kreuznacher diakonie eine lange Tradition“, berichtet Jennifer Möllers. Die Einrichtungen in Niederwörresbach und in Rechtenbach, die beide Mitte des 19. Jahrhunderts in Zeiten großer Not entstanden, gehören deutschlandweit zu den ältesten: „Wir entwickeln fortlaufend neue Konzepte und passen die Angebote den wechselnden Anforderungen an. Daher ist es mit dem neuen Gesetz eine konsequente Entscheidung, zusammenzuwachsen und unsere Leistungen gebündelt anzubieten.“