Ambulante Hilfen zur Erziehung
Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt
Die ambulanten Hilfen unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisen, in ihrer Erziehungsfähigkeit sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Niederwörresbach entwickelt die ambulanten Angebote bedarfsentsprechend weiter. Auf Grundlage der hohen fachlichen Kompetenzen und systemischen Grundhaltung unserer pädagogischen Fachkräfte, die über differenzierte Zusatzqualifikationen verfügen, bieten wir umfassende, sich ergänzende Angebote an:
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) soll durch intensive Betreuung, Begleitung und Beratung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen.
Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist es, dass Familien ihre Ressourcen wiederentdecken, neu erschließen und erweitern und somit zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung kommen.
Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) ist die geeignete Maßnahme, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer individuellen Lebenssituation zu begleiten und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Ziel der Hilfemaßnahme ist es, Kinder und Jugendliche zu begleiten ein eigenes Selbstbild zu entwickeln, schulische und berufliche Zukunftsperspektiven zu gestalten und ihre sozialen Kompetenzen zu stärken.
Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang (§ 18 SGB VIII, § 1684 Abs. 4 BGB) ist die geeignete Maßnahme, umgangsberechtigte Personen in ihrer Ausübung des Umgangsrechts zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten.
Ziel des Begleiteten Umgangs ist die Befähigung der umgangsberechtigten Personen zu einer am Wohl des Kindes orientierten und eigenverantwortlichen Ausgestaltung des Umgangsrechts.
Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen (§ 41 i.V.M. § 34 SGB VIII) unterstützt durch fachliche Begleitung Jugendliche bzw. junge Erwachsene in einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung.
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, junge Menschen in ihren alltagspraktischen Kompetenzen zu fördern, die schulischen und beruflichen Perspektiven zu klären und damit eine Sicherung der Zukunftsfähigkeit zu ermöglichen.
Ambulantes Clearing
Das Ambulante Clearing ist eine zeitliche und inhaltliche klar umrissene Unterstützung für Familien, die ihren Hilfebedarf noch nicht konkret benennen können oder anders einschätzen als das Jugendamt.
Ziel des ambulanten Clearings ist es, im Zusammenwirken mit allen Hilfebeteiligten die Bedarfe der Familie und der einzelnen Familienmitglieder herauszuarbeiten und die Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit der Familien zu erhöhen.
Das Ambulante Clearing nutzt dabei Grundhaltungen und Methoden systemischen Arbeitens und wird in der Regel im Zwei-Helfermodell durchgeführt.