Ausbildungsberufe
An unserer Fachschule für Sozialwesen haben Sie die Möglichkeit eine Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher/-in zu absolvieren. Die Ausbildung kann in Vollzeit als auch in Teilzeit (berufsbegleitend) durchgeführt werden.
Erzieher/-in Vollzeit
Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Ausbildungsabschnitt von zwei Schuljahren in Vollzeit und eine anschließende fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Praxisstelle (Berufspraktikum) von einem Jahr. Während des Berufspraktikums wird eine Vergütung bezahlt.
In dem schulischen Ausbildungsabschnitt sind zwei Praktika zu absolvieren. Die Praktika dauern jeweils 6 Wochen. Die Auszubildenden können sich die Praxisstellen selbst auswählen. Dabei werden sie von den Lehrkräften beraten.
Zum Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnittes findet eine Prüfung statt. Der Erfolg der Prüfung entscheidet über die Zulassung zum Berufspraktikum. Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes (nach dem Berufspraktikum) ist die Abschlussprüfung abzulegen. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in“ zu führen.
Der Abschluss ist mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz gleichwertig.
Erzieher/-in in Teilzeit
Sie haben bereits schon eine oder mehrere Berufsausbildung/en abgeschlossen und möchten sich umorientieren? Die in Teilzeit – mit 50 % Beschäftigungsumfang - zu absolvierende Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die berufsbegleitende Ausbildung setzt voraus, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung geschlossen haben, in der Sie einer pädagogischen Tätigkeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % nachgehen. Dabei muss der Arbeitsvertrag nicht mit einer Einrichtung der Stiftung kreuznacher diakonie geschlossen sein, sondern kann auch mit einer beliebigen Einrichtung geschlossen werden. Gleichzeitig erhalten Sie, bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, einen Vertrag mit der Fachschule für Sozialwesen der Stiftung kreuznacher diakonie.
Die Ausbildung findet je zur Hälfte in der Schule (an zwei Wochentagen) und in einer sozialpädagogischen Einrichtung (an den restlichen Tagen) statt und dauert drei Jahre.
Möglichkeiten in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Pädagogische Tätigkeit in einer Jugendhilfeeinrichtung in den Landkreisen Birkenfeld, Bad Kreuznach oder Lahn-Dill-Kreis, beispielsweise in einer stationären oder teilstationären Wohngruppe,
- Pädagogische Tätigkeit im Kinderhaus Arche Bad Kreuznach, beispielsweise in der Kinderkrippe, in der integrativen Kindertagesstätte oder im Kinderhort.
Vergütung
Im Rahmen Ihrer pädagogischen Tätigkeiten werden Sie in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach den Arbeitsvertragrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet.
Anerkennungsjahr | Berufspraktikum
Wo wird das Berufspraktikum abgeleistet?
Das Anerkennungsjahr muss in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden. Die angehenden Erzieher dürfen und müssen sich ihre Praktikumsstelle für das Berufspraktikum selbst suchen. Voraussetzung ist, dass sie in der jeweiligen Einrichtung in Vollzeit tätig sind. Zudem müssen dort Kinder oder Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren betreut werden. Dabei werden Sie von einer anerkannten Praxisaleitung begleitet. Die Praktikantinnen und Praktikanten schließen einen Vertrag mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung ab, in dem Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Gehalt usw. geregelt sind. Zudem muss die Praxisstelle meist auch einen Vertrag mit der betreuenden Fachschule abschließen.
Wie lange dauert das Berufspraktikum?
Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate
Wird das Anerkennungsjahr für angehende Erzieherinnen und Erzieher vergütet?
Das Anerkennungsjahr wird vergütet, allerdings befinden sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher noch in der Ausbildung und erhalten nicht das volle Gehalt einer staatlich anerkannten Erzieherin / eines staatlich anerkannten Erziehers. Sie erhalten eine Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD), die die Höhe der Vergütung für Auszubildende und Praktikanten in der Anlage 10a bestimmt.
Wie läuft das Berufspraktikum ab?
Das Berufspraktikum wird von der ausbildenden Schule begleitet. Das bedeutet, dass die Auszubildenden zwar den Großteil ihrer Zeit in der jeweiligen Praxiseinrichtung verbringen, sich jedoch weiterhin auch theoretisches Wissen aneignen.
Zusätzlich zu ihren täglichen Pflichten müssen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher auch von der Schule vorgegebene Aufgaben erledigen und Ausarbeitungen anfertigen. Zudem sind pädagogische Praxisaufgaben zu absolvieren, wie beispielsweise Projekte und angeleitete Tätigkeiten. Das pädagogische Handeln sowie die eigene Rolle wird gemeinsam mit der Praxisanleitung immer wieder reflektiert. Zudem finden regelmäßig Lehrerbesuche statt. Die Fachlehrer*innen der ausbildenden Schulen beobachten und bewerten die Praktikanten in ihrem Tun. Die Praxisnoten entscheiden darüber, ob die Praktikanten am Ende des Berufspraktikums zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Bewerbungsadressen Erzieher/-in Teilzeit | Anerkennungsjahr
Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:
Stationäre und Teilstationäre Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz | Landkreise Birkenfeld und Bad Kreuznach
Stiftung kreuznacher diakonie
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Hauptstraße 55-59 | 55758 Niederwörresbach
Stationäre und Teilstationäre Hilfen zur Erziehung in Hessen | Lahn-Dill Kreis
Stiftung kreuznacher diakonie
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Frankfurterstraße 64 | 35625 Hüttenberg-Rechtenbach
Kinderkrippe, Integrative Kindertagesstätte, Kinderhort | Kinderhaus Arche Bad Kreuznach
Stiftung kreuznacher diakonie
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Bösgrunder Weg 8 | 55543 Bad Kreuznach