Aufnahme und Finanzierung

Aufnahme und Finanzierung

Im Paul Marien Hospiz werden Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung aufgenommen, die nach menschlichem Ermessen in absehbarer Zeit zum Tode führt. Aufnahmekriterium ist ferner, dass die Möglichkeiten der Pflege zu Hause oder im Krankenhaus ausgeschöpft sind. Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme in stationäre Hospize ist im Sozialgesetzbuch V und XI beschrieben. 

Unser Haus nimmt Menschen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Religion auf.
Bitte mitbringen:

Der Aufenthalt wird durch eine Mischfinanzierung sichergestellt. Die Kosten verteilen sich bei gesetzlich Versicherten auf:

Rechtsgrundlage für die Aufnahme