Aufnahme und Finanzierung
Im Aenne Wimmers Hospiz werden Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung aufgenommen, die nach menschlichem Ermessen in absehbarer Zeit zum Tode führt. Aufnahmekriterium ist ferner, dass die Möglichkeiten der Pflege zu Hause oder im Krankenhaus ausgeschöpft sind. Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme in stationäre Hospize ist im Sozialgesetzbuch V beschrieben. Die Aufnahme erfordert eine ärztliche Bescheinigung.
Unser Haus nimmt Menschen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Religion auf.
Bitte mitbringen:
- Ärztliche Bescheinigung
- Versichertenkarte
- Ärztliche Befunde
- Patientenverfügung, falls vorhanden
- Vorsorgevollmacht, falls vorhanden
Der Aufenthalt wird durch eine Mischfinanzierung sichergestellt. Die Kosten verteilen sich bei gesetzlich Versicherten auf:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Eigenanteil des Trägers (prozentualer Anteil am Pflegesatz; dieser finanziert sich zum Teil aus Spenden)