Aufnahme und Finanzierung

Im Aenne Wimmers Hospiz werden Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung aufgenommen, die nach menschlichem Ermessen in absehbarer Zeit zum Tode führt. Aufnahmekriterium ist ferner, dass die Möglichkeiten der Pflege zu Hause oder im Krankenhaus ausgeschöpft sind. Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme in stationäre Hospize ist im Sozialgesetzbuch V beschrieben. Die Aufnahme erfordert eine ärztliche Bescheinigung.

Unser Haus nimmt Menschen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Religion auf. 
Bitte mitbringen:

Der Aufenthalt wird durch eine Mischfinanzierung sichergestellt. Die Kosten verteilen sich bei gesetzlich Versicherten auf:

Rechtsgrundlage für die Aufnahme

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Porträtbild Frau
Ihre Ansprechpartnerin

Christina Gann
Leitung Hospize Eugenie Michels und Aenne Wimmers

Eugenie Michels Hospiz
Bösgrunder Weg 19
55543 Bad Kreuznach

Tel.: 0671/605-3151
Fax: 0671/605-3155

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