Wahlleistungen

Sie wünschen eine Behandlung von einem Chefarzt? Oder eine Unterbringung in einem Ein-oder Zweibett-Zimmer?

Dann besprechen Sie dies bitte im Vorfeld Ihres Aufenthaltes mit unserem Patientenservice. Denn dabei handelt es sich nicht um Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sondern um so genannte Wahlleistungen. Dafür bedarf es entweder einer Privatversicherung oder einer Zusatzversicherung oder Sie zahlen die Leistung selbst. Die Wahlleistung ist vor Inanspruchnahme schriftlich zu vereinbaren.