Palliativstützpunkt Rheinhessen-Nahe
Der Palliativstützpunkt Rheinhessen Nahe hat seinen Sitz an den Diakonie Kliniken Bad Kreuznach / Mühlenstraße und bietet die ambulante palliativmedizinische Versorgung (SAPV) im Gebiet um Bad Kreuznach, Stromberg, Bingen und Ingelheim an.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein ergänzendes Angebot zur bisherigen Versorgung durch Haus- und Fachärzte/-innen sowie Pflegedienste. Sie wird durch Klinik- oder von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verordnet. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen in der Regel vollständig.

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Versorgung in vertrauter Umgebung
Die SAPV möchte die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen so weit wie möglich erhalten, fördern und verbessern sowie ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglichen.
Die Vernetzung aller beteiligten Hilfsangebote und die Einbindung der spezialisierten Fachkräfte im SAPV-Team ermöglicht die weitere Versorgung im häuslichen Umfeld.
Gemeinsam mit den Haus- und Fachärzten, Pflegediensten und Sozialstationen ergänzen wir die bestehende Versorgung der Patientinnen und Patienten. Mit den verschiedenen ambulanten Hospizdiensten, Apotheken, Sanitätshäusern und überkonfessionellen Seelsorgern bilden wir ein multiprofessionelles Team in der ambulanten Palliativ-Versorgung.
Unsere Angebote und Hilfen richten sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten und der versorgenden Angehörigen.

So unterstützen wir Sie
Eingeschriebene Patienten erhalten eine 24-Stunden-Notrufnummer!
- medizinische Versorgung durch das spezialisierte Palliativ-Team
- Erkennung, Behandlung und Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Angst, Atemnot, Erbrechen, Fieber, Unruhe, Krampfanfällen und anderen schwer therapierbaren Beschwerden
- 24-Stunden Rufbereitschaft (sowohl pflegerisch als auch ärztlich)
- Notfall-Einsatzbereitschaft
- Erstellung eines individuellen Maßnahmen- und Hilfeplans
- Vorbeugung von Krisensituationen
- Unterstützung und Entlastung der Angehörigen
- Psychosoziale Begleitung
- Beratung und Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen und Anträgen
- Organisation spezieller Hilfsmittel (z.B. Schmerzpumpe)
- Verordnung und Kosten
Die Leistung muss vom Haus- oder Klinikarzt (bei Entlassung nach Hause) verordnet werden („Muster 63“ - Verordnung spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) | LINK ).
Die Krankenkassen übernehmen nach Genehmigung der Leistung alle Kosten für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Wenn Sie oder der Hausarzt Fragen zur Verordnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das SAPV-Team
Betroffenen und Angehörigen steht unser SAPV-Team - bestehend aus Palliativmedizinern und Palliative-Care Fachkräften aus verschiedenen ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen und ambulanten Hospizdiensten rund um die Uhr zur Verfügung .
Weitere Informationen
Patientinnen, Patienten und Angehörige

- Sie leiden an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung und haben Beschwerden, die schwer zu lindern sind: starke Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen? Unsere spezielle palliativmedizinsche oder -pflegerische Versorgung begleitet Sie mit Fürsorge und Expertise.
- 24-Stunden-Rufdienst an 365 Tagen im Jahr: Rund um die Uhr erreichen Sie oder Ihre Angehörigen eine Kontaktperson.
- Wir betreuen und pflegen Sie in Ihrem Zuhause oder auch im Pflegeheim und sorgen für regelmäßige ärztliche Hausbesuche nach Absprache.
- Wie behandeln belastende Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit usw.
- Wir stimmen Medikamenten- und Krisenpläne auf Ihre Bedürfnisse ab und treffen Therapieabsprachen mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
- Wir koordinieren die gute Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner: Ärztinnen, Pflegeteam, Therapeuten, Hospizbegleiterinnen.
Ärztinnen und Ärzte
Unser SAPV-Team ergänzt Sie als Haus-, Fach- oder Klinikärztin immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig wird und auf Wunsch der Patientin/des Patienten eine (erneute) Klinikeinweisung vermieden werden soll.
Damit unser Team tätig werden kann, benötigen wir eine Verordnung der SAPV-Leistung als Beratung, Koordination oder Teilversorgung mit dem Muster 63 (LINK ergänzen!)
Für die Verordnung selbst erhalten Sie eine Pauschale (Erstverordnung Kostenpauschale 01425, Folgeverordnung Kostenpauschale 01426). Für die SAPV können Sie einen beliebigen Zeitraum wählen (Ausnahme Klinikärzte/-innen: maximal 7 Tage), in der Regel sollte dieser mindestens drei Wochen betragen. Die Notwendigkeit einer SAPV-Versorgung prüft der Medizinische Dienst.
- Wir ergänzen Ihre Betreuung in besonders zeitintensiven Krankheitsphasen und Krisen.
- Wir übernehmen nach Absprache mit Ihnen die Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen, die eine engmaschige Therapieanpassung erfordern.
- Wir führen entlastende Punktionen (z.B. Pleuraergüsse, Aszites) in häuslicher Umgebung durch.
- Wir können durch den Einsatz von Medikamentenpumpen unmittelbar eine kontinuierliche parenterale Gabe von Medikamenten sicherstellen.
- Wir unterstützen Patienten, Patientinnen und Angehörige bei der Krankheitsbewältigung und Gestaltung der letzten Lebenszeit.
- Wir können alle palliativmedizinisch relevanten Medikamente und Hilfsmittel verordnen.
- Wir bieten Ihnen eine zweite Meinung gerade bei Fragen der Therapiezielklärung.
- Wir entlasten Sie zeitlich durch eine 24-Stunden Rufbereitschaft (bei Teilversorgung).
Voraussetzungen
Anspruch und Verordnungen
Bei Bedarf hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu Hause oder im Pflegeheim. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen Klinikarzt. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und wird durch die Krankenkassen überprüft.
Die Kosten für die SAPV tragen nach Genehmigung die gesetzlichen Krankenkassen. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten klären wir die Kostenübernahme vor oder während der Betreuung.
Es ist für alle an der Versorgung Beteiligten und Angehörige sehr hilfreich, wenn Sie die Dinge so regeln, dass Ihre Interessen jederzeit wahrgenommen und vertreten werden können. Dazu finden Sie wichtige Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder zur Patientenverfügung im Download-Bereich.
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
KONTAKT: Tel.: 0671 / 372-1430 | Fax: 0671/372-1674 | Mail: sapv@kreuznacherdiakonie.de
Weiterführende Links
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
- Hospiz Palliativverband Rheinland-Pfalz
- SAPV (Wikipedia)
- Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland
- Letzte Wege gehen - wenn das Leben Abschied nimmt (Ministerium Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland-Pfalz e.V.
- Pflegenetz Bad Kreuznach