Arbeiten in den Werkstätten weiterhin freiwillig
Die bestehende Regelung aus der Landesverordnung Rheinland-Pfalz vom Mai 2020 zum Besuch der Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert (8. Landesverordnung). Das bedeutet für die Beschäftigten, dass der Besuch bzw. die Arbeit in der Werkstatt weiterhin freiwillig erfolgt. Es gelten weiterhin die Regelungen des bereits bekannten Hygienekonzeptes für die Werkstätten der Stiftung kreuznacher diakonie (Abstand halten, Hände waschen, Mund-Nase-Schutz tragen usw.)
Wichtige Informationen und Dokumente für Beschäftigte, Eltern und Betreuuende
Kontakt zum Sozialdienst
Wichtig: Unser Sozialdienst steht auch während der Schließzeit für Fragen der Beschäftigten oder ihrer Betreuer zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Mail-Adresse service-wfbm@kreuznacherdiakonie.de oder folgende Tel.-Nummern zur Kontaktaufnahme.
Betrieb Asbacher Hütte | 06786-951602 |
Betrieb Kirn | 06752-912511 |
Betrieb Bad Kreuznach 1 | 0671-605-3781 |
Betrieb Bad Kreuznach 2 | 0671-605-3255 |
Betrieb Bad Sobernheim | 06751-853613 |
Betrieb Meisenheim 1 | 06753-10327 |
Betrieb Meisenheim 2 | 06753-9345-200 |
job|inklusivo | 0671-605-3109 |
Inklusionsarbeitsplätze
Die Beschäftigten, die sich auf Inklusionsarbeitsplätzen bei anderen Arbeitgebern befinden, bleiben dort beschäftigt. Die Beschäftigten werden von unserem Sozialdienst-Team hinsichtlich einer Risikoeinschätzung begleitet.
Information für unsere Kunden / Unternehmen
Die Produktion läuft weiter, die Aufträge werden durch die Mitarbeitenden der Werkstatt bearbeitet. Gerne stehen wir weiterhin für Aufträge zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt auf zu den Ihnen bekannten Ansprechpartnern.