Arbeitsleben
Von allgemeinen Fragen zur Rehabilitation, zum (Wieder)-Einstieg in den Arbeitsmarkt, über die berufliche Bildung und die vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten in den sieben unterschiedlichen Werkstatt-Standorten bis hin zu arbeitsbegleitenden Maßnahmen - wir begleiten Sie auf dem Weg, den für Sie geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Corona-Prävention: Arbeiten in der Werkstatt weiterhin freiwillig und unter Berücksichtigung der Hygieneregeln
Die bestehende Regelung aus der Landesverordnung Rheinland-Pfalz vom Mai 2020 zum Besuch der Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird bis zum 16. Mai 2021 verlängert. Das bedeutet für die Beschäftigten, dass der Besuch bzw. die Arbeit in der Werkstatt weiterhin freiwillig erfolgt.
Bei der Arbeit in den Werkstätten sind umfassende Vorkehrungen getroffen, um geltende Hygienestandards und -regelungen einhalten zu können. Anstelle der textilen Mund-Nasen-Masken sind nun FFP2-Masken zu tragen. Die FFP2-Masken erhalten die Beschäftigten vom Arbeitgeber.
Der Sozialdienst steht weitherhin für Fragen der Beschäftigten oder ihrer Betreuer zur Verfügung unter
E-Mail: service-wfbm@kreuznacherdiakonie.de