Regelungen für Besucher in den Krankenhäusern und Hospizen

Patientenbesuche in den Krankenhäusern

In den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie gilt ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Die Maßnahme ist notwendig, um eine optimale Patientenversorgung zu sichern und die Menschen, die bei uns arbeiten oder genesen, zu schützen 

Ausnahmeregelungen können in Absprache mit den Stationsleitungen getroffen werden, zum Beispiel:

• Väter, die bei der Geburt Ihres Kindes dabei sein möchten

• Eltern, die ihre Kinder besuchen

• Besucher, deren Angehörige im Sterben liegen

• Wenn aus ärztlicher Sicht / Indikation der Besuch oder das Begleiten von Patienten dringend erforderlich sein sollte

Sicher versorgt

Kein Patient, der Anzeichen schwerer Erkrankungen zeigt, sollte aus Sorge vor eine Corona-Infektion das Krankenhaus meiden. Warten kann im Akutfall lebensgefährlich sein. Die Versorgung in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie unterliegt strikten Hygienekontrollen und folgt den aktuellen Richtlinien des Robert Koch-Instituts. Die Sicherheit der Versorgung ist ebenso gewährleistet wie vor der Pandemie.

Besuche in den Hospizen

Besuche in unseren Hospizen sind nach Absprache möglich. Spontane Besuche sind aktuell leider nicht erlaubt. Bitte melden Sie sich telefonisch im jeweiligen Hospiz an.

Zu den Krankenhäusern und Hospizen der Stiftung kreuznacher diakonie