COVID-19: Besuche von Patienten und Bewohnern nur noch in Ausnahmefällen möglich

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Patientenbesuche sind in den Krankenhäusern, Hospizen sowie Einrichtungen der Seniorenhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie zum Schutz vor einer Ausbreitung des neuartigen Coronavirus bis auf Weiteres untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. In Ausnahmesituationen, wie bei Sterbefällen, sind Angehörige aufgefordert, sich vorab mit den Einrichtungen kurzzuschließen. Für Besucher, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber oder Hautausschlag aufweisen und/oder in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten COVID-19-Risikogebiet waren, gilt ein absolutes Besuchsverbot. Stationär aufgenommene Kinder und Jugendliche dürfen ausschließlich von den Sorgeberechtigten (maximal zwei Elternteile) besucht werden.

Patienten, die für die nächsten Wochen einen OP-Termin vereinbart haben und unsicher sind, ob die Operation stattfindet, werden gebeten, sich mit den zuständigen Fachabteilungen des entsprechenden Krankenhauses in Verbindung zu setzen. Je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens kann es sein, dass Operationen verschoben werden, die aus medizinischer Sicht nicht zeitnah erfolgen müssen.

Ungeachtet dessen läuft der Krankenhausbetrieb unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts geordnet weiter.

Die Krankenhäuser der Stiftung kreuznacher diakonie sind auf die Behandlung von Patienten mit Verdacht auf das neuartige Coronavirus oder andere ansteckende Erreger vorbereitet. Es gibt spezielle Hygienepläne und Meldeketten, die bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus greifen. Diese werden täglich angepasst. Ärzte und Pflegekräfte wurden geschult – sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch im Umgang mit wahrscheinlichen oder bestätigten Fällen einer Infektion.