Die enge Vernetzung mit den Unternehmen in der Region und der Agentur für Arbeit sowie der Eingliederungshilfe macht job|inklusivo der Stiftung kreuznacher diakonie zu einem Erfolgsprojekt in puncto Inklusion. Dieser Fachdienst vermittelt Menschen mit Einschränkungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und betreut sie. Gerhard Lötsch, Leiter des Fachbereichs, erklärt im Interview, warum Arbeitgeber über dieses erfolgreiche Leuchtturm-Projekt Bescheid wissen sollten:
Welche Vorteile bringt es, Menschen mit Beeinträchtigungen im eigenen Betrieb zu integrieren?
Gerhard Lötsch: „Diese Menschen sind hoch motiviert. Für sie ist Arbeit mehr als nur ein Job. Sie wollen auch mit ihren körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsleben teilhaben und haben oft lange dafür gekämpft, um Fuß fassen zu können. Unser Projekt, das 2002 gestartet ist, zeigt: Sie leisten einen produktiven Beitrag in vielen Betrieben unserer Region. Offenheit und Inklusion schaffen ungeahnte Mehrwerte für ein zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld in einem Unternehmen.“
Welche rein ökonomischen Vorteile hat die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Betrieb?
Gerhard Lötsch: „Die Vorteile sind vielfältig: Sie gewinnen speziell für einen bestimmten Arbeitsplatz positiv eingestellte Beschäftigte. Sie können die Leistungsfähigkeit dieser potenziellen Arbeitskräfte zunächst als Praktikanten kostenfrei erproben. Ihre Fachkräfte werden durch den Einsatz unserer Beschäftigten von Routine-Aufgaben entlastet. Sie können die Ausgleichsabgabe verringern sowie ihre Lohnnebenkosten, da wir die Sozialversicherungsbeiträge abführen.“
Welche Unterstützung bekomme ich als Arbeitgeber bei der Integration von Menschen mit Behinderung durch job|inklusivo?
Gerhard Lötsch: „Wir gehen schrittweise vor und begleiten jeden einzelnen dieser Schritte sehr intensiv: Unsere Fachkräfte für Berufliche Inklusion sind ihre Ansprechpartner. Wir suchen für unsere Klienten Qualifizierungsplätze oder die Firmen kommen auf uns zu. In beiden Fällen beginnen wir mit einer kostenneutralen Einarbeitungsphase in Ihrem Unternehmen. Unser eigener Jobcoach bietet training-on-the-job am Arbeitsplatz an. Nach einer Einarbeitungszeit wird eine leistungsgerechte Bezahlung ausgehandelt, die sich am Arbeitstempo und der Arbeitsqualität orientiert. Unsere Klienten erarbeiteten durch diese Entgeltpauschale prozentual ihr Einkommen. Der Arbeitsvertrag wird zwischen Ihrem Unternehmen und job|inklusivo geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Die von uns beschäftigten Menschen bleiben in unserer Gesamtverantwortung und unterliegen nicht den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.“
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten, wenn der ehemalige Beschäftigte auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat?
Gerhard Lötsch: „Kann der Beschäftigte auf den 1. Arbeitsmarkt wechseln, haben wir mit unserer Arbeit das Ziel erreicht. Für die Arbeitgeber, die mit ihren Angestellten diesen Weg gehen, gibt es weitere Fördermöglichkeiten, wie z.B. das Budget für Arbeit oder das Budget für Ausbildung.“