Die rote Kehrmaschine lenkt Dirk Beck in jeden Winkel. Vor ihm liegen Blätter, Zigarettenstummel und manchmal auch Scherben. Hinter ihm sind die Wege sauber. Der 50-Jährige gehört zum Team der Garten- und Landschaftspflege bei der Stiftung kreuznacher diakonie: „Ich mag es selbstständig zu arbeiten und ich bin immer an der frischen Luft.“
Die Garten- und Landschaftspflege gehört zu einer der sieben Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen der Stiftung. Im Kreis Bad Kreuznach und Birkenfeld sorgt sie bei Kommunen, Unternehmen und in Privatgärten dafür, dass die Außenanlagen gepflegt sind,
Dirk Beck kam 2011 zur Werkstatt KH1. Über den Bereich Berufliche Bildung fand er ein Jahr später den Weg zur Gärtner-Gruppe. Sein Teamleiter Andreas Zimmermann ist gelernter Landschaftspfleger mit einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation: „Wir liefern professionelle Arbeit ab und passen trotzdem die Arbeit für unsere Menschen mit Beeinträchtigungen an. Unsere Arbeit macht einfach Sinn.“
Win-win-Situation für Beschäftigte und für Auftraggeber: Anrechnung auf Ausgleichsabgabe
Die Dienstleistungen der „Grüne Truppe“ werden von Privatleuten, Firmen und Kommunen gebucht. Der Maschinenfuhrpark reicht vom Rasenmäher, über elektrisch betriebene kleine Transporter bis zur professionellen Kehrmaschine. Auch mit Heckenscheren und Motorsensen wurden die Beschäftigten vertraut gemacht. „Wir arbeiten für die Natur und die Menschen. Die Qualifikationen, die sie hier erwerben, geben Selbstvertrauen“, so Andreas Zimmermann, der weiß, dass Arbeit Teilhabe bedeutet und für Menschen mit Beeinträchtigungen ein wichtiger Weg ist, um einen Platz in der Arbeitswelt und damit in unserer Gesellschaft zu finden.
Die beiden Bereichsleiter „Arbeit & Qualifizierung“ Viktor Commichau und Sascha Richter erklären, wie so für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation entsteht: „Die Auftraggeber bekommen nicht nur eine professionelle Dienstleistung. Sie ermöglichen für Menschen mit Beeinträchtigungen eine sinnstiftende Arbeit. Und die Kunden profitieren von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Zusätzlich können sich Unternehmen oder Kommunen nach SGB IX §223 erhebliche 50 Prozent der Lohnkosten auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.“
Dirk Beck nimmt für diese Arbeit viel auf sich. Jeden Tag pendelt er mehr als 120 Kilometer mit dem Zug hin und zurück, um pünktlich und zuverlässig seine Arbeit aufzunehmen – sofern es die Bahn zulässt.