Maßnahmen zur Coronavirus-Prävention
Wir tun alles, um die uns anvertrauten Menschen in den Einrichtungen der Stiftung kreuznacher diakonie vor den Auswirkungen des Virus zu schützen. Grundlage sind die jeweils gültigen Richtlinien und Verordnungen, die sich am Verlauf des Infektionsgeschehens orientieren.
Ab dem 8. April besteht keine Maskenpflicht mehr für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen. Damit ist ein Besuch unserer Einrichtungen ohne Auflagen (Test, Maske, begrenzte Besucherzahlen) wieder möglich.
Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt. Wir appellieren zudem weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung jedes Einzelnen, in bestimmten Situationen freiwillig Maske zu tragen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben. Sollten Sie unter Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit) leiden, ist das Tragen einer Maske zwingend notwendig. Ebenso bitten wir Sie, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin zu befolgen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!