Gemeinsam für die Schwächsten

Auf der Grundlage des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes sowie der Leitlinien und Ethischen Grundaussagen der Stiftung kreuznacher diakonie richtet sich diakonisches Handeln an Menschen in Notlagen. Insbesondere denen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind, bietet die Wohnungslosenhilfe sowohl ambulante als auch stationäre Hilfe. Aufgabe ist es, diese Menschen in ihren besonderen Lebenslagen zu begleiten. Der Mensch als Individuum steht dabei  im Mittelpunkt, auf allen Ebenen der Organisation.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden ist es wichtig, Klientinnen und Klienten in ihrer menschlichen Einzigartigkeit zu akzeptieren und ihnen im Rahmen der Angebote der Wohnungslosenhilfe jede mögliche individuelle Unterstützung zu geben. Die MitarbeiterInnen gehen dabei gezielt auf die unterschiedlichen Ansprüche von Frauen und Männern ein. Respekt und Mitgefühl sind Voraussetzung um dem Menschen in Not effektiv helfen zu können.

Ziel der Arbeit ist es, den Menschen, die in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe Beratung und Unterstützung suchen, ein Leben in Würde zu ermöglichen. Nach unserem Verständnis bedingt ein Leben in Würde soziale Gerechtigkeit und die gleichberechtigte Inanspruchnahme bürgerlicher Rechte. Wir treten ein für die Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Ansprüche selbst durchzusetzen. Den Klientinnen und Klienten soll ihre Handlungsfähigkeit zurück gegeben werden. Sie sollen lernen, sich selbst wieder zu akzeptieren und ihre Zukunft selbstständig zu gestalten, um so erneut am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Menschen haben ein Recht auf Hilfe und sind nicht Empfängerinnen und Empfänger von Almosen.

Diese Aussagen sind in den Grundsätzen der Wohnungslosenhilfe  formuliert. Sie bilden das eine Fundament unserer Arbeit, das andere Fundament besteht aus den rechtlichen Grundlagen, hier zuerst die §§ 67 bis 69 SGB XII.