Geldauflagen

Die Stiftung kreuznacher diakonie nimmt gerne Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern entgegen. 
In Absprache mit dem Gericht sorgen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Fundraising für die ordnungsgemäße Bearbeitung der zugewiesenen Geldauflagen.
Eine unverzügliche Kommunikation über Zahlungseingänge und säumige Zahlungen ist für uns selbstverständlich.
Die Stiftung kreuznacher diakonie verfügt über ein eigens eingerichtetes Konto für Bußgeldzuweisungen. So wird sichergestellt, dass Bußgeldzahlerinnen und Bußgeldzahler keine Zuwendungsbescheinigung erhalten.

Alle eingehenden Geldzuweisungen werden zu 100 Prozent dem vorgegebenen Zweck zugeführt.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern senden wir Ihnen gerne Überweisungsvordrucke, Adressaufkleber mit Adresse und Bankverbindung sowie Informationen über die Stiftung kreuznacher diakonie zu.

Konto für Bußgeldzuweisungen

Stiftung kreuznacher diakonie
IBAN DE53 5605 0180 0000 0006 20
BIC/Swift: MALADE51KRE
Geldinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

Ihr Kontakt

Diakon Benedikt Schöfferle
Referent Fundraising

Ringstraße 58
55543 Bad Kreuznach

Tel.: 0170/9292995

  Kontakt