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kreuznacher diakonie

Fachrichtung Altenpflegehilfe

Seniorenhilfe
Seniorenhilfe

Im Rahmen der Fachrichtung für Altenpflegehilfe qualifizieren sich die Auszubildenden für die Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen.

Der einjährige Bildungsgang für Altenpflegehilfe vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen und befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen

Zugangsvoraussetzungen

Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die Vollendung des 16. Lebensjahres  und

1. Möglichkeit

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch eine mindestens zweijährige Berufsausbildung

2. Möglichkeit

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern

3. Möglichkeit

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie der Abschluss der Berufsfachschule I Fachrichtung Gesundheit/Pflege

4. Möglichkeit

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit

5. Möglichkeit

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person.

Vor Schulbeginn muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe für den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgelegt werden.

Für das Bewerbungsverfahren reicht ein Nachweis der Ausbildungsstätte, dass ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird.


Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform ein Jahr. Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Schule und einer praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe an den restlichen Tagen.

Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Die Auszubildenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r AltenpflegehelferIn“.

Ausbildung
Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für Altenpflegehilfe in der jeweils gültigen Fassung. Während der Berufsausbildung wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.

Bewerbungsbeginn: Ab November 2011

Bewerbungsschluss: 15. Februar 2012 (Datum des Poststempels)

Hinweis in eigener Sache:

  • Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Diese schicken wir nicht zurück.
  • Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
  • Schulzeugnisse bitte beglaubigen lassen.



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Susanne  Neuhäusel
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