Fachrichtung AltenpflegehilfeIm Rahmen der Fachrichtung für Altenpflegehilfe qualifizieren sich die Auszubildenden für die Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen.Der einjährige Bildungsgang für Altenpflegehilfe vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen und befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen Zugangsvoraussetzungen Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die Vollendung des 16. Lebensjahres und 1. Möglichkeit Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch eine mindestens zweijährige Berufsausbildung 2. Möglichkeit Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern 3. Möglichkeit Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie der Abschluss der Berufsfachschule I Fachrichtung Gesundheit/Pflege 4. Möglichkeit Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit 5. Möglichkeit Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person. Vor Schulbeginn muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe für den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgelegt werden. Für das Bewerbungsverfahren reicht ein Nachweis der Ausbildungsstätte, dass ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Dauer Abschluss Ausbildung Bewerbungsbeginn: Ab November 2011 Bewerbungsschluss: 15. Februar 2012 (Datum des Poststempels) Hinweis in eigener Sache:
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