Ausbildung Sozialassistent/-inIm Rahmen des Bildungsganges für Sozialassistenz qualifizieren sich die Auszubildenden für die Ausbildung zum/zur Erzieher/-in und Heilerziehungpfleger/-in.Dazu vermittelt die Schule auf der Grundlage des christlichen Verständnisses von Mensch und Welt, der Erkenntnisse der Fachwissenschaften und den Erfordernissen des Arbeitsfeldes das notwendige Fachwissen und die entsprechenden beruflichen Fähigkeiten. Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in und Heilerziehungspfleger/-in setzt für Menschen mit einem qualifizierten Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") eine berufliche Vorbildung voraus. Diese Vorbildung wird durch den Bildungsgang für Sozialassistenz geschaffen. Aufnahmevoraussetzungen:
Für die Fachrichtung Sozialpädagogik gilt die Fachschulverordnung - Sozialwesen des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung. Während der schulischen Ausbildung gliedert sich der Unterricht in folgende Fächergruppen:
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