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kreuznacher diakonie

Fachrichtung Erzieher/-in

Kind und Erzieherin
Kind und Erzieherin

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.

Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform gegliederte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005.

 Zugangsvoraussetzungen

 

1. Möglichkeit:

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).

 

2. Möglichkeit:

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld).

 

3. Möglichkeit:

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.

 

4. Möglichkeit:

Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.*

 

*Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.

 

Ausbildungsstruktur, Dauer und Abschluss

Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Ausbildungsabschnitt von zwei Schuljahren in Vollzeit und eine anschließende fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Praxisstelle (Berufspraktikum) von einem Jahr. Während des Berufspraktikums wird eine Vergütung bezahlt.

In dem schulischen Ausbildungsabschnitt sind zwei Praktika zu absolvieren. Die Praktika dauern jeweils 6 Wochen. Die Auszubildenden können sich die Praxisstellen selbst auswählen. Dabei werden sie von den Lehrkräften beraten.

Zum Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnittes findet eine Prüfung statt. Der Erfolg der Prüfung entscheidet über die Zulassung zum Berufspraktikum. Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes (nach dem Berufspraktikum) ist die Abschlussprüfung abzulegen. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r ErzieherIn“ zu führen.

Der Abschluss ist mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz gleichwertig.

Bewerbunsgbeginn: Ab November 2011

Bewerbungsschluss: 15. Februar 2012 (Datum des Poststempels)

Hinweis in eigener Sache:

  • Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Wir schicken diese nicht zurück!
  • Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
  • Schulzeugnisse bitte beglaubigen lassen.



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