Weiterbildung Heilpädagog/-inIm Rahmen der Fachrichtung Heilpädagogik qualifizieren sich die Teilnehmenden für die heilpädagogische Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.Aufnahmevoraussetzungen Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilpädagogin / Heilpädagogen ist eine Weiterbildung. Sie setzt die staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher, Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss voraus und eine danach liegende mindestens einjährige Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung. Bei der Weiterbildung in Teilzeitform muss zusätzlich eine Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung von mindestens 400 Stunden während des dreijährigen Besuches der Fachschule nachgewiesen werden. Die Weiterbildung ist nach §7 des Bildungsfreistellungsgesetzes für Rheinland-Pfalz anerkannt. Sie beinhaltet die ab 01.08.2009 von der Fachschulverordnung vorgeschriebenen Qualifikation für Praxisanleitung. Für die Fachrichtung Heilpädagogik gilt die Fachschulverordnung – Sozialwesen des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung. Dauer Die Weiterbildung dauert drei Schuljahre und beginnt im Februar bzw. August. Der Unterricht (15 Stunden pro Woche) findet am Freitag von 8.00 bis maximal 16.50 Uhr und am Samstag von 8.00 bis maximal 13.00 Uhr statt. Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur kreuznacher diakonie. DOWNLOAD | IHRE ANSPRECHPARTNERINBirgit Herrmann Sekretariat KONTAKT
ADRESSEFachschulen Ringstraße 65 55543 Bad Kreuznach ÖFFNUNGSZEITEN
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