Persönliches BudgetSelbst entscheidenJeder Mensch mit Behinderung hat ein Recht auf ein persönliches Budget. Dies bedeutet: Der individuelle Bedarf und ein entsprechender Geldbetrag zu dessen Deckung werden ermittelt. Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das persönliche Budget, auch in Form des sogenannten „trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“. Die Antragstellung erfolgt in der Regel beim Sozialhilfeträger. | IHR ANSPRECHPARTNERFriedhelm Kunz Referat Pädagogik KONTAKT
ADRESSETalweg 10 55590 Meisenheim ANFAHRT |

