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Fachschulen
kreuznacher diakonie

Ausbildung Altenpfleger/-in

Seniorenhilfe
Seniorenhilfe

Im Rahmen der Fachschule für Altenpflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Berufstätigkeit in stationären, teilstationären und offenen Einrichtungen der Altenhilfe.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie

  • qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine zweijährige Berufsausbildung oder eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer/-in oder eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelfer/-in.

Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur kreuznacher diakonie.

Die Ausbildung zum Altenpfleger/-in an den Fachschulen kreuznacher diakonie erfüllt die Vorgaben des Altenpflegegesetzes und der entsprechenden Landesverordnung zur Durchführung des Altenpflegegesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Die Erwartungen an die Auszubildenden sind:

Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit theoretischen und praktischen Aufgabenstellungen.  Darüber hinaus ist die Auseinandersetzung mit Theorie und Praxis von Diakonie ein integraler Bestandteil der Ausbildung.



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