AllgemeinDas Recht auf Wohnen unter menschenwürdigen Bedingungen gehört zu den grundlegenden Menschenrechten.In den stationären Angeboten der Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie erhalten Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Hilfe zur Überwindung ihrer vielfältigen Problemlagen. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens (§§ 67 – 69 SGB XII). Auch ist es möglich, dass BewohnerInnen aufgrund ihrer besonderen Lebenslage langfristig in der Einrichtung bleiben können (§§ 53 ff SGB XII oder §§ 27 in Verbindung mit 27b SGB XII). Alle Angebote basieren auf Freiwilligkeit und auf der Mitarbeit der / des einzelnen Hilfesuchenden. Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen finden bei uns Hilfe. Wohnen
Beratung und persönliche Unterstützung
Freizeit
Seelsorge Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Gottesdiensten. Auf Wunsch können seelsorgerische Gespräche mit dem/der PfarrerIn in Anspruch genommen werden. Frauen werden grundsätzlich von Frauen beraten und unterstützt. Durch Nacht- und Rufbereitschaft ist die ständige Erreichbarkeit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin gewährleistet. |


