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Hunsrück Klinik
kreuznacher diakonie

Akademisches Lehrkrankenhaus - PJ

Ärztinnen
Berufliche Qualifizierung besitzt eine hohe Priorität an der Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie

Seit Beginn des Herbstsemesters 2009 bietet die Hunsrück Klinik als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für Studierende der Medizin das so genannte Praktische Jahr (PJ) an.

Im August 2009 wurde die Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz zugelassen. Seitdem findet damit in festem Turnus ein Teil des Medizinstudiums in unserem Krankenhaus statt.

Das Medizinstudium ist in verschiedene Ausbildungsabschnitte gegliedert.

Nachdem die Studierenden zunächst mindestens zwei Jahre in Grundlagenfächern (z. B. Anatomie, Physiologie, Biochemie, Physik, etc.) an der Universität ausgebildet wurden, wird der erste Teil der ärztlichen Prüfung, das Physikum, abgelegt.

Anschließend werden die Studierenden nach erfolgreicher Prüfung mindestens weitere drei Jahre an der Universitätsklinik in allen medizinischen Disziplinen unterwiesen. Das sechste Studienjahr, das so genannte "Praktische Jahr" (PJ), kann an einer Universitätsklinik oder an einem akademischen Lehrkrankenhaus absolviert werden.

Ein wesentliches Ziel des PJ ist die praktische Ausbildung der bis dahin vor allem theoretisch vorgebildeten Medizinstudierenden in allen grundlegenden Fertigkeiten und Tätigkeiten, die für die Ausübung des ärztlichen Berufs beherrscht werden müssen. Gleichzeitig werden die Studierenden an den PatientInnen am Krankenbett von ChefärztInnen, OberärztInnen und AssistenzärztInnen unterrichtet.

Das "Praktische Jahr" (PJ) gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, so genannte Tertiale.

Innerhalb dieser Ausbildungsabschnitte durchlaufen alle PJ´lerInnen die beiden Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie sowie ein Wahlfach.
An Wahlfächern werden in der Hunsrück Klinik Anästhesie/Intensivmedizin, Gynäkologie/Geburtshilfe, Psychiatrie/Psychotherapie sowie Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde angeboten.
Am Ende des PJ steht ein Staatsexamen als abschließende Prüfung. Hier werden die Lerninhalte sowohl schriftlich, als auch mündlich und praktisch überprüft. Anschließend darf die/der PJ´lerIn nach bestandenem Staatsexamen ihre/seine Approbation beantragen und als Ärztin/Arzt arbeiten.



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