Zur Startseite
Fachschulen
kreuznacher diakonie

Fachrichtung Heilerziehungspflege

Heilpädagogische Einrichtungen - Assistenz

Im Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.

Zugangsvoraussetzungen

1. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten

2. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") eine abgeschlossene, mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis.

3. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") und eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung

4. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit*

5. Möglichkeit

Qualifizierter Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") und das mindestens dreijährige Führen* eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind und/oder einem zu pflegenden Angehörigen.

6.  Möglichkeit
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.

* Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.

Für das Bewerbungsverfahren reicht ein Nachweis der Ausbildungsstätte, dass ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird.

Vor Schulbeginn muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe für den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgelegt werden.

Dauer
Die Ausbildung dauert in Teilzeit drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Abschluss
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn schließt mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Projektpräsentation mit Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r HeilerziehungspflegerIn“ zu führen.

Erwerb der Fachhochschulreife
Durch die Ausbildung wird automatisch die Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz erreicht unter der Bedingung, dass das Modul Kommunikation in einer Fremdsprache mit mindestens ausreichend abgeschlossen wird.

Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur kreuznacher diakonie.

Bewerbungsbeginn: Ab November 2011

Bewerbungsschluss: 15. Februar 2012 (Datum des Poststempels)

Hinweis in eigener Sache:

  • Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Diese schicken wir nicht zurück.
  • Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
  • Schulzeugnisse bitte beglaubigen lassen.



DOWNLOAD

 



Schriftgrad ändernKontrast ändern

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Susanne  Neuhäusel
Sekretariat

KONTAKT

Tel.0671 605-3713
Fax0671 605-3293
E-Mail sendenE-Mail senden

ADRESSE

Fachschulen
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo-Do08:00 - 12:00
13:00 - 16:00

Fr08:00 - 13:00

ANFAHRT