Fachrichtung HeilerziehungspflegeIm Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen. Zugangsvoraussetzungen 1. Möglichkeit 2. Möglichkeit 3. Möglichkeit 4. Möglichkeit 5. Möglichkeit Qualifizierter Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") und das mindestens dreijährige Führen* eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind und/oder einem zu pflegenden Angehörigen. 6. Möglichkeit * Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden. Für das Bewerbungsverfahren reicht ein Nachweis der Ausbildungsstätte, dass ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Vor Schulbeginn muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe für den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgelegt werden. Dauer Abschluss Erwerb der Fachhochschulreife Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur kreuznacher diakonie. Bewerbungsbeginn: Ab November 2011 Bewerbungsschluss: 15. Februar 2012 (Datum des Poststempels) Hinweis in eigener Sache:
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